Einkommensteuererklärung nur für 1 Jahr

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ledy
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mai 2011, 14:10

Einkommensteuererklärung nur für 1 Jahr

Beitrag von ledy »

Hallo

im letzten Jahr hatte ich sehr hohe Ausgaben für Fortbildungen, Vorstellungsgespräche und Vorbereitungen für meine gewerbliche Tätigkeit, die erst in diesem Jahr beginnen.
2010 wurde (abgesehen von einem 400€ Job) keine gewerbliche Tätigkeit ausgeführt.

Das hat zur Folge, dass ich den hohen Ausgaben keinerlei Einnahmen "gegenrechnen" kann und die Einkommensteuererklärung für 2010 keinerlei Vorteil mit sich bringt.

Gibt es eine Möglichkeit, Ausgaben von 2010 (beispielsweise im laufenden Jahr, wo die Einkommen vorhanden sind) zu übertragen? Im laufenden Jahr ist es scheinbar genau andersherum: Einkommen hoch und Ausgaben kaum vorhanden, die ja mehr oder weniger schon im Vorjahr fällig waren :-(

Cu
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Einkommensteuererklärung nur für 1 Jahr

Beitrag von andi81 »

ja, da die kosten als WK zu werten sind. wenn du demnach negatives zu versteuerndes einkommen hast, kann das entsprechend vorgetragen werden

gruß
ledy
Beiträge: 2
Registriert: 25. Mai 2011, 14:10

Re: Einkommensteuererklärung nur für 1 Jahr

Beitrag von ledy »

Als Werbekosten vortragen für das nächste Jahr? Kann dir leider nicht folgen bzw. weiss jetzt nicht, was gemeint ist.

Also wenn ich mir das aktuelle Formular für die EKSt. ansehe, finde ich dort keine Möglichkeit, etwas zum Vorjahr geltend zu machen, und auch keine Möglichkeit einen Vortrag für das nächste Jahr zu vermerken. :?:
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Einkommensteuererklärung nur für 1 Jahr

Beitrag von andi81 »

wenn die kosten zur berufsausübung die einnahmen so schmälern, dass letztlich ein negatives zu versteuerndes einkommen entsteht, dann kann man dieses vortragen. es mindert demnach dann das zu versteuernde einkommen im darauffolgenden jahr, wenn die einnahmen wieder entsprechend vorhanden sind. somit kannst du deine steuerbelastung senken. auf den formularen gibt es entsprechend die spalte verlustvortrag. diesen gibst du in der nächsten erklärung an.

gruß
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