Doppelte Haushaltsführung vs. Werbungskosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Susausa
Beiträge: 1
Registriert: 1. Apr 2011, 14:42

Doppelte Haushaltsführung vs. Werbungskosten

Beitrag von Susausa »

Hallo,

mein Mann wurde April 2010 arbeitslos. Das Arbeitsamt hat ihm eine (Anpassungs-)Forbildung genehmigt, damit er in seinem Beruf aufs Laufende kommt. Die Fortbildung hat im Oktober 2010 begonnen. Aufgrund der Entfernung (400km) war es notwendig, eine Zweitwohnung zu mieten. Das Arbeitsamt hat die Fortbildungskosten an sich übernommen, jedoch nur einen Teil von Verpflegung, Fahrtkosten, Unterkunft.

Meine Frage nun:

Können wir in dieser Situation (arbeitslos, geförderte Bildungsmaßnahme) die nicht übernommenen Ausgaben in der Steuererkläung als Werbungskosten bzw. doppelte Haushaltsführung absetzen?
Was ist in diesem Fall richtig: Doppelte Haushaltsführung oder "normale" Werbungskosten?
Bei dem Formular für die doppelte Haushaltsführung gibt es die Möglichkeit, Angaben über die vom Arbeitsamt übernommenen Kosten zu machen. Wie gibt man die übernommen Kosten bei den Werbungskosten an?
Ist es ratsam eine schriftliche Begründung beizufügen, weshalb es sich um eine "Fortbildung" handelt? Stichwort: angestrebte Einkunftserzielung ( BStBl.II 1996, 529 )?

Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort!
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Doppelte Haushaltsführung vs. Werbungskosten

Beitrag von andi81 »

zur frage wegen dhhf - ja - da dein mann seinen wohnsitz nicht aufgegeben hat, erfüllt ihr den tatbestand der dhhf.

wie machen? soweit im formular vorgesehen, die kostenübernahmensumme durch das a-amt eintragen, den rest als WK geltend machen - somit rechnet sich das programm selbst aus. eine schriftliche begründung ist nicht notwenig von vorn herein. im zweifelsfall auf nachfragen des a-amtes nachreichen.

gruß
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