Hallo,
nehmen wir an, dass ein Pärchen (nicht verheiratet) gemeinsam ein Haus kauft, es dann renovieren lässt und die Kosten von einem gemeinsamen Konto bezahlt. Kann dann jeder Partner die Hälfte der Kosten in seiner Einkommenssteuer geltend machen, selbst wenn der Rechnungsempfänger nur ein Partner ist?
Kann der Partner dem anderen Partner im Zweifel eine Quittung ausstellen, die dieser dann zum Nachweis für seine Kosten einreicht?
Viele Grüße,
Parker