Fahrtkosten/Studium/Umzug
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Fahrtkosten/Studium/Umzug
Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen bezüglich des konkreten Falls bei mir persönich.
Ich habe bis einschließlich 03/2022 Vollzeit in Bayern gearbeitet. Ab 04/2022 habe ich mit dem Studium begonnen und bin dafür nach Sachsen gezogen, arbeite aber mit reduzierten Stunden in der Firma weiter. Teilweise vor Ort und auch im Home Office. Den Erstwohnsitz, und alleiniger Wohnsitz, ist nun in Sachsen.
Ab 03/2023 werde ich wieder vor Ort in der Firma sein und die Abschlussarbeit schreiben, den Wohnsitz aber in Sachsen als alleiniger behalten.
Frage:
1. Kann ich den Umzug nach Sachsen für das Studium (Master) geltend machen?
2. Kann ich die Wegstrecke für die Arbeit (einfach: 350km, ca. 2mal im Monat) angeben?
3. Wie kann ich Fahrtkosten ab 03/2023 geltend machen, wenn ich wieder Vollzeit in Bayern arbeite und zu meinem Erstwohnsitz nach Sachsen pendel?
Vielen Dank!
ich habe ein paar Fragen bezüglich des konkreten Falls bei mir persönich.
Ich habe bis einschließlich 03/2022 Vollzeit in Bayern gearbeitet. Ab 04/2022 habe ich mit dem Studium begonnen und bin dafür nach Sachsen gezogen, arbeite aber mit reduzierten Stunden in der Firma weiter. Teilweise vor Ort und auch im Home Office. Den Erstwohnsitz, und alleiniger Wohnsitz, ist nun in Sachsen.
Ab 03/2023 werde ich wieder vor Ort in der Firma sein und die Abschlussarbeit schreiben, den Wohnsitz aber in Sachsen als alleiniger behalten.
Frage:
1. Kann ich den Umzug nach Sachsen für das Studium (Master) geltend machen?
2. Kann ich die Wegstrecke für die Arbeit (einfach: 350km, ca. 2mal im Monat) angeben?
3. Wie kann ich Fahrtkosten ab 03/2023 geltend machen, wenn ich wieder Vollzeit in Bayern arbeite und zu meinem Erstwohnsitz nach Sachsen pendel?
Vielen Dank!
Re: Fahrtkosten/Studium/Umzug
1. Natürlich - Kosten eines Masterstudiums sind Werbungskosten, einschließlich des Umzugs.
2. Ja. Das dürften sogar Reisekosten sein (= doppelte Entfernungspauschale), da Ihre "erste Tätigkeitsstätte" die Hochschule ist.
3. Na, vermutlich doch als "doppelte Haushaltsführung".
2. Ja. Das dürften sogar Reisekosten sein (= doppelte Entfernungspauschale), da Ihre "erste Tätigkeitsstätte" die Hochschule ist.
3. Na, vermutlich doch als "doppelte Haushaltsführung".
Re: Fahrtkosten/Studium/Umzug
Hallo,
Stefan
Er möchte aber doch pendeln (ich verstehe das als "jeden Tag").3. Na, vermutlich doch als "doppelte Haushaltsführung".
Stefan
Re: Fahrtkosten/Studium/Umzug
350 Kilometer? Glaube ich jetzt eher nicht... Aber falls doch, dann wird das natürlich mit der Entfernungspauschale abgesetzt.
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- Registriert: 4. Jul 2022, 10:50
Re: Fahrtkosten/Studium/Umzug
Hallo zusammen,
danke schon mal für die Antworten.
Nein, pendeln werde ich, so wie es aussieht jedes Wochenende nach Sachsen. Also zum Erstwohnsitz.
Ich würde bei einem Freund im Haus ein Zimmer mieten und mich dann dort mit einem Zweitwohnsitz melden müssen.
Kann ich die Miete und die Fahrtkosten vom Zweitwohnsitz zur Arbeit steuerlich geltend machen? Ich habe ja schließlich den Zweitwohnsitz nur für die Arbeit.
Kann ich weiter die "Wochendheimfahrten" geltend machen?
Vielen Dank im voraus.
Re: Fahrtkosten/Studium/Umzug
Ja, das können Sie alles geltend machen - vielleicht googeln Sie einfach mal "doppelte Haushaltsführung".