Entfernungspauschale - Hausbesuche und Fortbildung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Vexxer
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Entfernungspauschale - Hausbesuche und Fortbildung

Beitrag von Vexxer »

Hallo zusammen,

ein guter Freund von mir ist nun seit 2,5 Jahren fest als Physiotherapeut Angestellt (davor Ausbildung) und ich hab ihm angeboten mal seine Steuererklärung bei mir im WISO mit zu machen. Böser Fehler, da es doch nicht ganz so einfach ist wie bei mir ;-) mein befreundeter Steuerberater ist leider auch für längere Zeit nicht greifbar, deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Tipps bekommen könnte.

Problem 1:
Wie gesagt ist er als Physiotherapeut tätig, und macht auch Hausbesuche. Für diese Hausbesuche führt er Buch, über die gefahrenen Kilometer, schreibt diese in eine Excel Tabelle, und gibt sie einem Arbeitgeber. Sein AG erstattet ihm steuerfrei 0,30 Cent pro Kilometer. Diese wird allerdings auf der Lohnsteuerbescheinigung unter Ziffer 17 "Steuerfreie Arbeitsgeberleistung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte" ausgewiesen. Dies ist ja eigentlich nicht korrekt, da er die Arbeitsstätte ja jeden Tag von zu Hause aus erstmal aufsucht, und dann quasi in der Woche mehrere Dienstreisen übernimmt. Und die bekommt er Steuerfrei erstattet. Sehe ich das richtig?

Mein Problem ist jetzt hierbei, dass Wiso das abzieht bei der normalen Entfernungspauschle. Ich kann den Abzug zwar manuell auch auf 0 stellen. Die Frage ist nur, was dann das Finanzamt dazu sagt, wenn ich trotzdem den vollen Betrag für die Entfernungspauschale berechne, obwohl unter Ziffer 17 ja etwas drin steht.
Ich persönlich habe mir überlegt, dass er das vom AG bescheinigen lassen soll, dass der unter Ziffer 17 angegebe Betrag als steuerfreier Ausgleich für die getätigten Dienstreisen gilt und nicht für den Weg zw. Wohn- und Arbeitsstätte. Würde das reichen? Oder bräuchte er dann noch eine Art fahrtenbuch (z.B. alle Excel Tabellen mitschicken).

Problem 2:
Bin ich am überlegen, wie ich die Entfernungspauschale bei einer Fortbildung angeben soll. Er war 2x jeweils eine Woche zur Fortbildung, und hat während der Fortbildung bei seinen Eltern übernachtet, die 60km von der Ausbildungsstätte wegwohnen, während er selbst 450km weg wohnt.

Das gestaltet sich wie folgt:
Montag: 450km hin => 60km Rückweg zu den Eltern
Dienstag bis Donnerstag: 60km einfache Strecke
Freitag 60km hin => 450 km Rückweg.

Ich hab schon gegooglet wie ein Weltmeister, aber finde nicht die passende Antwort. Mein kreativste Idee war, einfach den Durchschnitt geltent zu machen. Also... (450 + (4 * 60)) / 5 = 138 km. Und dass dann über den ganzen Zeitraum von einer Woche angeben. Oder ich erfasse jeden Tag einzeln, und einen Tag eben mit 450km einfacher Strecke, während ich die anderen mit 60km erfasse. Oder wie könnte man das sonst angeben?
(Nachweis, dass er von X bis Y dort zur Forbildung war liegt vor)

Ich wäre für jeden Tipp dankbar :)

Grüße
Vexxer
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Entfernungspauschale - Hausbesuche und Fortbildung

Beitrag von andi81 »

die sache mit mit wiso ist etwas unklar für mich (datev-anwender). eigentlich sollte es doch reichen, wenn du einfach die lohnsteuerbescheinigung abtippst. die steuerfreien arbeitgeberleistungen sind doch dort mit aufgeführt. ich versteh nicht ganz, warum das programm dies bei den fahrtkosten abzieht. in sofern würde ich das ausnullen.

die fahrtkosten werden pauschal mit 0,30 ct pro kilometer angesetzt und jeweils für hin und rückfahrt. durch das neue reisekostenrecht ab 2008 können auch die tatsächlich entstandenen kosten geltend gemacht werden, jedoch bedarf das oft einen lückenlosen nachweis an belegen, so ist es einfacher die kilometer mit dem kilomterpauschsatz von 0,30 ct. zu berechnen. demnach ist deine aufstellung so völlig i.o. das man auch die beiden fahrten von 450 km mit berechnet. falls nicht bekannt - können für deinen kumpel für diese woche auch verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. frag ihn ggf. wie lange er den montag und freitag von zu hause weg war. es gilt:

bei abwesenheit von mindestens 8 stunden 6 euro / tag

mindestens 14 stunden 12 euro / tag

ab 24 stunden 24 euro / tag

die zusätzlich als werbungskosten abgezogen werden dürfen.

lg
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