Kosten zurücknehmen nach Eingang Bescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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blablup
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Registriert: 13. Jun 2022, 10:17

Kosten zurücknehmen nach Eingang Bescheid

Beitrag von blablup »

Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen zu folgender Situation:

Situation:
- Ich bin umgezogen für meinen Beruf:
------ Umzug 1 + doppelte Haushaltsführung: Ich habe von 15.02.2020 bis 31.04.20 teilweise in einem WG Zimmer nahe der Firma gewohnt und währenddessen meine vorherige Wohnung behalten, in der ich mit meiner Frau an Wochenenden und während Corona Lockdown weiter gewohnt habe. In der WG war ich letztendlich selten.
------ Umzug 2: Am 01.05.20 sind meine Frau und ich in die Nähe meiner Arbeit gezogen.
- Ich habe dann in der Steuererkläung meinen Umzug 1, die doppelte HAushaltsführung und den Umzug 2 geltend gemacht.
- Das Finanzamt hat Umzug 1 und die doppelte Haushaltsführung anerkannt, aber Umzug 2 abgelehnt. Begründung: Mit Umzug 1 war ich ja bereits nahe am Arbeitsplatz und Umzug 2 war somit rein privat und nicht beruflich veranlasst.
- Mein Problem: Umzug 2 war teurer als Umzug 1 und doppelte Haushaltsführung zusammen. Hätte ich also einfach nur Umzug 2 angegeben, so hätte ich mehr Steuer rückerstattet bekommen.
- Aktueller Status: Steuerbescheid erhalten, ich habe vorsichtsweise mal Einspruch eingelegt.

Meine Fragen:
- Frage 1: Kann ich nachträglich (nach Erhalt des Bescheids) die Steuererklärung so ändern, dass ich sämtliche Kosten Umzug 1 + doppelte Haushaltsführung einfach streiche und nur Umzug 2 abrechne? Die insgesamt geltend gemachten Kosten wären dann ja viel niedriger als vorher, die Rückerstattung aber höher.
- Frage 2: Kann ich Umzug 1 nachträglich "umdeklarieren", sodass das äquivalent zu zum Beispiel Hotelübernachtungen in der Nähe der Firma wäre? Damit dann Umzug 2 als beruflich veranlasst zählt?

Ich freue mich über Rückmeldungen! Leider wurde ich von 6 verschiedenen Steuerberatern wegen "mangelender Kapazität" bereits abgelehnt und Steuervereine nehmen keine Kunden nach Erteilung des Bescheids an.

Grüße
Peter
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Kosten zurücknehmen nach Eingang Bescheid

Beitrag von Tom998 »

M.E. sind beide Umzüge beruflich veranlasst. Ebenso LStH 2022 H 9.9:
Ein Wohnungswechsel ist z. B. beruflich veranlasst...wenn der eigene Hausstand zur Beendigung einer doppelten Haushaltsführung an den Beschäftigungsort verlegt wird (BFH vom 21.7.1989 – BStBl II S. 917).
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