Von Arbeitnehmer zu Schüler

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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cha0smichi
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Registriert: 15. Mai 2022, 19:26

Von Arbeitnehmer zu Schüler

Beitrag von cha0smichi »

Guten Tag,

vorab, ich bin leider nicht sehr erfahren, mit der Steuererklärung, da dies mein erstes Mal alleine ist.

Ich habe von 01.01.21 bis 31.08.21 gearbeitet dann 6 Wochen Arbeitslosengeld beantragt und dann seit dem bis ende des Jahres, eine Schule besucht.
In dieser Zeit bin ich umgezogen.

Nun meine Frage zur Fahrtkostenabrechnung.
Zum einen bin ich in der Zeit Arbeitnehmer jeden Tag 40 km gefahren 20 km one way.

Danach bin umgezogen und fahre jeden Tag 5 km one Way an die Schule mim Rad.
Zusätzlich, bin ich 16 mal den Weg von alter Elternhaus an die Schule direkt gefahren, da ich dort gewesen bin.
s
Wie Rechne ich dies nun ab ?
bzw bei eintragen der Tätigkeitsstelle, trage ich dann Firma+ Schule ein ?
und bei besuchten Tagen, alle Tage zusammengerechnet oder pro Woche ?
Was kann ich zusätzlich noch abrechnen?

Bzw wo trag ich was ein was meine Schulgebühren + Schulsachen ein ?


Und da mein Lohnsteuerbescheid logischewrweiße nur bis 31.08.21 geht, muss ich iwo noch vermerken, das ich Meisterbafög und Wohngeld bekomme ?


Vielen Dank schonmal.
bin etwas überfordert ;(

mfg
Michael
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Von Arbeitnehmer zu Schüler

Beitrag von muemmel »

Die "Schule" ist ein Meisterlehrgang? Dann sind das Fortbildungskosten, und da tragen Sie diese auch ein.
Zusätzlich, bin ich 16 mal den Weg von alter Elternhaus an die Schule direkt gefahren, da ich dort gewesen bin. Das ist aber Ihr Privatspass, wenn Sie von woanders anreisen, und erhöht die Fahrtkosten nicht.
muss ich iwo noch vermerken, das ich Meisterbafög und Wohngeld bekomme ? Nein. Das Arbeitslosengeld muss aber als bezogene Lohnersatzleistung angegeben werden.
Zum einen bin ich in der Zeit Arbeitnehmer jeden Tag 40 km gefahren 20 km one way. "One way" ist hier die relevante Größe, und zwar die Entfernung auf der Straße (auch wenn Sie z. B. mit der Bahn fahren).

Im Übrigen ist hier mit einer ganz ordentlichen Erstattung zu rechnen, und zwar ganz unabhängig von den geltend gemachten Kosten einfach durch die 4 Monate der Nichtbeschäftigung - dadurch hat man in den anderen 8 Monaten quasi zuviel gezahlt.
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