Liebe Alle,
ich bin freiberuflich und zusätzlich in Festanstellung (als Lehrer) tätig.
Bislang hatte ich ein externes Büro. Nun sind wir umgezogen und in der neuen Wohnung ist Platz für ein Arbeitszimmer. Das Büro würde ich aber gerne zusätzlich behalten und es so nutzen:
häusliches Arbeitszimmer : Festanstellung (Lehrer)
externes Büro : freiberufliche Tätigkeit
Ist dies möglich? Also: Kann ich zwei Arbeitsorte absetzen?
Danke Euch und Grüße
häusliches UND externes Arbeitszimmer absetzen
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- Registriert: 11. Mai 2022, 10:40
Re: häusliches UND externes Arbeitszimmer absetzen
Ja, aber ...fragender777 hat geschrieben: Ist dies möglich? Also: Kann ich zwei Arbeitsorte absetzen?
Das Steuerrecht verbietet weder ein, noch zwei, drei, vier oder mehr häusliche oder außerhäusliche Arbeitszimmer! Für die häuslichen Arbeitszimmer (hAZ) können aber ggf. die Kosten nicht abgesetzt werden!
Das hAZ stellt offenbar nicht den Mittelpunkt der GESAMTEN beruflichen Tätigkeit (Lehrer UND freiberufliche Tätigkeit) dar, also können die Kosten nicht vollständig anerkannt werden.
Ob für die Tätigkeit als Lehrer das externe Büro als "anderer Arbeitsplatz" zu sehen ist, ist eine reine Sachverhaltsfrage, die ein Forum nicht beantworten kann!
Ebenso müssen natürlich auch alle anderen Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 06.10.2017 erfüllt sein.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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