Nein, und zwar gleich doppelt nicht.aber anscheinend gibt es den nur bei vorliegender DHHF,
Verpflegungsmehraufwand gibt es gerade nicht bei (besser wegen) einer doppelten Haushaltsführung, sondern nur wenn man mehr als 8 Stunden außerhalb des regulären Arbeitsplatzes verbringt.
https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verpflegungsmehraufwand
Umzug und doppelte Haushaltsführung sind ganz andere Dinge (es kann durchaus das ein oder andere zusammenfallen, aber eben nicht zwingend/automatisch, jeder Punkt ist einzeln zu prüfen).
Konkret sehe ich bei dem Fragesteller nur die Umzugskosten als absetzbar (die gibt es auch pauschal ohne Nachweis von realen Kosten).
Stefan