Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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RongZ
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Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von RongZ »

Guten Tag,

ich (ledig) habe ab den 1. Mai 2022 angefangen als Ingenieur zu Arbeiten. Mein Gehalt liegt bei über 4k pro Monat.
Dies ist meine erste Arbeit. Zuvor war ich Student und hatte mich nie mit dem Thema Steuer befasst.
Mein Arbeitsplatz ist über 70km von meinem Hauptwohnsitz entfernt.
Also habe ich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung gemietet, die 6km von meiner Arbeit entfernt liegt.
Im meinem Hauptsitz wohnen derzeit meine Eltern.

Auf einer Website habe ich folgendes gelesen: "Mehraufwendungen kannst Du als Werbungskosten abziehen"

Daher meine erste Frage:
Sind Verpflegungspauschale für doppelte Haushaltsführung auch Werbungskosten?
Oder kann ich mir tatsächlich am Ende des Jahres 2.352 Euro (wegen 3 Monate * 28 Tage * 28 Euro ) von Finanzamt zurückverlangen?

Meine zweite Frage:
Kann ich zusätzlich auch noch meine komplette Miete von meiner Zweitwohnung von Absetzen?
Heißt ich mache am Ende des Jahres ein Steuererklärung und das Finanzamt zahlt mir dann die Kosten für die Zweitwohnungsmiete von gesamten Jahr 2022?

Meine dritte und wichtigste Frage:
Wie weise ich nach, dass ich "mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten" von meinem "Hausstand" zahle?
Muss mein Namen im Mietvertrag des Hauptwohnsitzes stehen?
Oder reicht es, wenn ich nachweise, dass ich jeden Monat meine Eltern Geld überweise?
Meine Eltern könnten mir auch einen Untermietvertrag von dem Hautwohnsitz erstellen.

Viele Dank
Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von muemmel »

1. Das klingt nicht nach DHHF - die würde eine regelmäßige, üblicherweise wöchentliche, Rückkehr an den Lebensmittelpunkt voraussetzen. Offenbar halten Sie sich da aber nur 2 oder 3 von 30/31 Tagen auf - da wird das Finanzamt schnell hellhörig. Und übrigens bedeutet "von der Steuer absetzen" nicht, irgendwas 1:1 erstattet zu bekommen. Und ja, natürlich sind das da, wo sie das FA anerkennt, Werbungskosten.
2. Nein (im Sinne von "nein, das FA zahlt nicht ihre Miete". Bestenfalls vermindert es die Besteuerungsgrundlage entsprechend).
3. Siehe oben - ich habe Zweifel, dass das überhaupt anerkannt wird. Aber wenn, würden ggf. Kontoauszüge reichen.

Übrigens hat man melderechtlich den HWS dort, wo man sich überwiegend aufhält - hier also am Arbeitsort. Das kann auch noch Ärger geben - insbesondere wenn es am Eltern-Ort eine Zweitwohnsitzsteuer gibt.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Im meinem Hauptsitz wohnen derzeit meine Eltern.
Sehr ungewöhnlich.
Warum wohnen sie in deiner Wohnung?

Ich vermute aber mal, dass es der Haushalt der Eltern ist, und nicht deiner. Ergo keine doppelte Haushaltsführung.
Sind Verpflegungspauschale für doppelte Haushaltsführung auch Werbungskosten?
Nein. Erstens hast du keine 2 Haushalte, zweitens ist die Verpflegungspauschale für Fälle gedacht, in denen man nicht selber kochen kann und daher im Restaurant o.ä. essen muss (z.B. Dienstreise oder Fernfahrer); du hast aber in deiner Wohnung sicher eine Küche. Und drittens hast du doch einen festen Arbeitsplatz, damit fällt die Pauschale in jedem Fall flach.
Wie weise ich nach, dass ich "mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten" von meinem "Hausstand" zahle?
Du kannst deinen Eltern auch die gesamte Miete zahlen, im Mietvertrag stehen, dort gemeldet sein - dein Haushalt wird es dadurch trotzdem nicht unbedingt.
Das Finanzamt interessiert sich nicht für solche Formalien, entscheidend ist wie es wirklich ist.
Übrigens hat man melderechtlich den HWS dort, wo man sich überwiegend aufhält - hier also am Arbeitsort.
Das stimmt imho nicht. Wenn wirklich eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, dann ist es sogar regelmäßig so, dass man weniger Zeit am Hauptwohnsitz verbringt (beispielsweise nur die Wochenenden). Und doch ist der Hauptwohnsitz bei der Familie.

Stefan
RongZ
Beiträge: 2
Registriert: 10. Mai 2022, 18:14

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von RongZ »

Warum sollte es nicht anerkannt werden?
Hab die Zweitwohnung doch nur, weil ich ausgerechnet dort ein Job gefunden habe.
Als jemand der Single und ledig ist (also ich), ist der Lebensmittelpunkt doch dort, wo die Eltern leben.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von muemmel »

Offenbar ja nicht, wenn Sie sich da fast nie aufhalten.

@Reckoner: Bitte mal §21(2) BMG lesen - HWS ist, wo man sich überwiegend aufhält. Anders definiert wird das nur, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat - das ist hier ja aber nicht der Fall.
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Warum sollte es nicht anerkannt werden?
Hab die Zweitwohnung doch nur, weil ich ausgerechnet dort ein Job gefunden habe.
Falscher Ansatz. Du hast gar keine erste Wohnung in deinem Sinne, also ist die Wohnung am Arbeitsplatz deiner erste.
Das ist ständige Rechtsprechung, beispielsweise bei Studenten die neben der Bude an der Uni auch noch ein Zimmer im Elternhaus haben. Der Grund warum das in aller Regel nicht anerkannt wird ist auch ganz einfach: Wenn das ginge dann hätten viele ihr Leben lang ein - formales - Kinderzimmer bei den Eltern. :D

Dir bleibt es unbenommen, den Haushalt nachzuweisen. Mach dich aber darauf gefasst, dass das Finanzamt das ähnlich sieht wie wir.
@Reckoner: Bitte mal §21(2) BMG lesen - HWS ist, wo man sich überwiegend aufhält. Anders definiert wird das nur, wenn man verheiratet ist oder Kinder hat - das ist hier ja aber nicht der Fall.
Das was ich zitiert hatte war aber viel pauschaler.
Außerdem dürfte imho ein - nachweislich - eheähnliches Verhältnis auch ausreichen. Aber ich will darüber nicht streiten, kommt auch auf den Einzelfall an.

Stefan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von muemmel »

Aber die VMA sollten ihm doch zustehen - die stehen doch jedem zu, der aus beruflichen Gründen umzieht, oder? Und Umzugskosten sollte er absetzen können, ggf. auch pauschal ("besondere Umzugskosten").
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Aber die VMA sollten ihm doch zustehen - die stehen doch jedem zu, der aus beruflichen Gründen umzieht, oder?
Was meinst du mit VMA?
Ich kenne diese Abkürzung nur als "Verpflegungsmehraufwand", aber was hat das mit einem Umzug zu tun?

Und Umzugskosten, ja das geht, ist aber vergleichsweise wenig, insbesondere nur einmal und nicht wie die Miete laufend.

Stefan
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von muemmel »

Ich meinte ja auch den Verpflegungsmehraufwand - aber anscheinend gibt es den nur bei vorliegender DHHF, und die haben wir ja schon verneint.
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben:aber anscheinend gibt es den nur bei vorliegender DHHF
Grundsätzlich auch bei Umzug, aber halt nur im engen Rahmen des §7 BUKG.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Doppelte Haushaltsführung und Zweitwohnung Nachweis

Beitrag von reckoner »

Hallo,
aber anscheinend gibt es den nur bei vorliegender DHHF,
Nein, und zwar gleich doppelt nicht.
Verpflegungsmehraufwand gibt es gerade nicht bei (besser wegen) einer doppelten Haushaltsführung, sondern nur wenn man mehr als 8 Stunden außerhalb des regulären Arbeitsplatzes verbringt.

https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verpflegungsmehraufwand

Umzug und doppelte Haushaltsführung sind ganz andere Dinge (es kann durchaus das ein oder andere zusammenfallen, aber eben nicht zwingend/automatisch, jeder Punkt ist einzeln zu prüfen).

Konkret sehe ich bei dem Fragesteller nur die Umzugskosten als absetzbar (die gibt es auch pauschal ohne Nachweis von realen Kosten).

Stefan
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