Bundespolizei und Trennungsgeldabrechnungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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FenrirsBlade
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Registriert: 20. Mai 2021, 11:38

Bundespolizei und Trennungsgeldabrechnungen

Beitrag von FenrirsBlade »

Hallo zusammen....

vielleicht kennt sich hier ja jemand aus mit dem Thema Trennungsgeldabrechnungen bei Bundespolizisten.

Folgender Sachverhalt: Der Polizist wird nach Lübeck abgeordnet. Dafür bekommt er Trennungsgeld. Zum einen werden dabei Familienheimfahrten erstattet und eben auch die Verpflegungspauschalen.

Auf letzteres bezieht sich meine Frage... Was genau kann ich denn jetzt bei den Werbungskosten angeben? Bei den Polizisten ist es wohlscheinbar so, dass nicht die steuerlich tatsächlich festgelegten Verpflegungspauschalen (14€/28€) herangezogen werden, sondern ab der 2. Woche wohl nur noch lediglich 8,60 € Diese bereits verminderten Pauschalen werden nach meinem Verständnis dann wohl noch um die Mahlzeiten gekürzt.(In der Regel Frühstück, Mittag- & Abendessen). Heißt dass ja dann erst mal nichts mehr übrig sein müsste zum Erstatten.... Aber für die Steuer ist mir doch eigentlich egal, wie genau die Trennungsgelderstattungen berechnet werden, oder? Steuerlich gelten nach wie vor die 14€/28€.... Fragt sich jetzt bloß ob die wegen den Mahlzeiten jetzt komplett zu kürzen sind, oder höchsten um den Betrag zu kürzen sind, der laut Trennungsgeldabrechnung erstattet wird. Die Abrechnungen sind ja schon komisch, weil teilweise für die Mahlzeiten mehr abgezogen wird als es überhaupt an Verpflegungspauschalen gibt... Was ja eigentlich gar nicht gehen sollte, oder? Hatte eigentlich gehofft ich könnte eine Abrechnung als Beispiel irgendwie anhängen... Ist aber wohl leider nicht möglich.

Naja, hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt und hoffe mal dass sich der ein oder andere Experte auf diesem Gebiet hier befindet!
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