Neuregelung für die Abschreibung von Computer und Software ab 2021

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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mstbln51
Beiträge: 1
Registriert: 16. Mär 2022, 09:18

Neuregelung für die Abschreibung von Computer und Software ab 2021

Beitrag von mstbln51 »

Liebe Community,

ich habe folgendes Anliegen. Ich möchte meine Steuererklärungen für 2020 und 2021 abgeben. Ich bin Informatiker und arbeite seit 2020 im Home Office. Mein Arbeitgeber stellt mir leider kein Notebook, weshalb ich mir selbst einen im Januar 2020 für 1005€ angeschafft habe.

Nun möchte ich das Gerät steuerlich absetzen (geschätzter beruflicher Nutzungsanteil 90%).

In 2020 galt ja noch gem. AfA für Notebooks eine Abschreibdauer in Höhe von 3 Jahren. Somit müsste ich bei der Steuererklärung für 2020 eine Nutzungsdauer von 3 Jahren eintragen.

In 2021 wurde die Abschreibdauer für Notebooks auf 1 Jahr verkürzt, sodass man ein Notebook noch im Anschaffungsjahr vollständig abschreiben kann.

Für mich stellen sich zwei Fragen:

1. Kann ich mein Notebook welches ich in 2020 erworben habe in 2021 vollständig abschreiben - sprich mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr? Ich habe ja für 2020 noch keine Steuererklärung abgegeben und das Notebook noch nicht abgeschrieben. Oder ist die Voraussetzung hierfür, dass das Gerät im Jahr 2021 gekauft wurde?

2. Muss ich mein Notebook trotz der neuen Regelung 3 Jahre lang abschreiben?

Ich wäre über jede Hilfe dankbar. Kenne mich mit Steuern leider nicht so gut aus. Habe für meine Steuererklärungen bisher immer nur online Anwendungen wie z.B. Smartsteuer oder Taxfix genutzt.

VG

Mustafa
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Neuregelung für die Abschreibung von Computer und Software ab 2021

Beitrag von taxpert »

mstbln19 hat geschrieben:Kann ich mein Notebook welches ich in 2020 erworben habe in 2021 vollständig abschreiben - sprich mit einer Nutzungsdauer von 1 Jahr?
Nein.
BMF-Schreiben vom 22.02.2022, Rz. 6 Satz 1 hat geschrieben:Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die
nach dem 31. Dezember 2020 enden.
mstbln19 hat geschrieben:Muss ich mein Notebook trotz der neuen Regelung 3 Jahre lang abschreiben?
2020: Ja, 2021: Nein
BMF-Schreiben vom 22.02.2022, Rz. 6 Satz 1 hat geschrieben:In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020
können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt
werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen
eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.
Folge:
2020 AfA 335 €
2021 AfA-Rest 770 €

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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