Kosten Zweitstudium nach Kündigung absetzen.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Apollo
Beiträge: 2
Registriert: 16. Feb 2022, 22:35

Kosten Zweitstudium nach Kündigung absetzen.

Beitrag von Apollo »

Liebes Forum,

ich hoffe Ihr könnt mir mit eurem Wissen etwas unter die Arme greifen. :)
Vorab kurz die Zusammenfassung:
Ich habe von 09/2019 - 09/2021 ein berufsbegleitende Masterstudium absolviert, was nach einer Ausbildung sowie einem Bachelorstudium meine dritte Ausbildung darstellt.
Nun habe ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt und muss bzw. werde meinem AG die Studiengebühren zurückzahlen. Diese belaufen sich nach Abzug der vereinbarten Abgeltungsmonate auf ca. 15.500€ bei einem Bruttolohn von ca. 52.000€.

Zu meinen Fragen:
1. Zählt eine dritte Ausbildung/Studium wie ein Zweitstudium?
2. Ist es korrekt wenn ich die 15.500€ als Werbungskosten ansetzen?
3. Müssen die 15.500€ erst für das Jahr 2022 in der Steuererklärung geltend gemacht werden, da ich in diesem Jahr die Rechnung von meinem AG bekomme oder kann ich mich auf die Rechnungen der Uni berufen und die Gebühren schon 2021 ansetzen?
4. Kann ich die ursprünglichen 19.800€ ansetzen oder darf ich nur die 15.500€ ansetzen?
5. Macht es Sinn die Werbungskosten auf mehrere Jahre aufzuteilen? Ich denke eher nicht.
6. Hat jemand Erfahrung ob es hier einen Unterschied macht ob man mit dem Ehepartner gemeinsam veranlagt wird oder getrennt?

Ich danke schon mal im voraus für die Antworten und bitte zu verzeihen wenn ich mich nicht ganz korrekt ausgedrückt habe was die Begrifflichkeiten angeht.

Mit freundlichen Grüßen
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten Zweitstudium nach Kündigung absetzen.

Beitrag von muemmel »

1. Ja.
2. Ja.
3. Die werden in genau dem Jahr angesetzt, indem SIE diese Kosten haben, das Geld also von IHREM Konto abfließt.
4. Ist die Frage ernst gemeint? Falls ja: Nein, Sie dürfen kein Falschangaben gegenüber dem Finanzamt machen.
5. u. 6. Keine Ahnung - ich kenne weder Ihr Einkommen noch das Ihrer Frau.
Apollo
Beiträge: 2
Registriert: 16. Feb 2022, 22:35

Re: Kosten Zweitstudium nach Kündigung absetzen.

Beitrag von Apollo »

muemmel hat geschrieben: 17. Feb 2022, 12:08 1. Ja.
2. Ja.
3. Die werden in genau dem Jahr angesetzt, indem SIE diese Kosten haben, das Geld also von IHREM Konto abfließt.
4. Ist die Frage ernst gemeint? Falls ja: Nein, Sie dürfen kein Falschangaben gegenüber dem Finanzamt machen.
5. u. 6. Keine Ahnung - ich kenne weder Ihr Einkommen noch das Ihrer Frau.

Vielen Dank für die Antwort Muemmel,

zu 4. Da ich des öfteren gelesen habe, das sollten die eigenen Eltern die Studiengebühren bezahlt und nicht abgesetzt haben man dies als Student tun kann. Möglicherweise hätte es hier ja ähnlich sein können. Das Finanzamt bekommt von mir die Rechungen der Universität und die meines Arbeitgebers.

zu 5. u. 6. Mein Brutto hatte ich mit erwähnt es beläuft sich 2021 auf 52.000 das meiner Frau auf ca. 38.000
2022 wird es jedoch aufgrund unserer Elternzeit anders, da wird das Verhältnis voraussichtlich nur 53.000/10.000 betragen. Vom Elterngeld wird ja vermutlich nicht viel von der Steuer zurück zu holen sein da m.A. steuerfrei.

Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten Zweitstudium nach Kündigung absetzen.

Beitrag von muemmel »

Die Steuerersparnis ist um so höher, je mehr Sie gemeinsam verdienen. Es könnte also Sinn machen, die Zahlung oder einen Teil davon nach 2023 zu verlegen, sofern Ihre Frau da wieder ähnlich verdient wie vorher.
Elterngeld ist übrigens tatsächlich steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf steuerpflichtiges Einkommen - hier also konkret auf Ihr Einkommen. Was die Frage 4 anbelangt, so will das FA ganz konkret wissen, was SIE gezahlt haben (und wann Sie das gezahlt haben) - was andere zahlen, ist völlig ohne Belang.
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