Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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stefan_95
Beiträge: 4
Registriert: 9. Jan 2022, 18:00

Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von stefan_95 »

Hallo zusammen,

habe eine etwas kompliziertere Frage. Kurz zu meinem Hintergrund: Habe im November 2020 mein Medizinstudium (Erststudium) beendet, und seit 01/2021 durchgehend gearbeitet. Eine Steuererklärung habe ich noch nie abgegeben. Es geht mir v.a. um zwei höhere Ausgaben im Jahr 2020, nämlich zwei amerikanische Staatsexamina. Eines habe ich 10/2020 (VOR Studienabschluss), eines 12/2020 (NACH Studienabschluss) abgelegt, Ausgaben jeweils bei etwa 1200 Euro. Einnahmen hatte ich 2020 keine. Folgende Fragen habe ich:

1) Um die Auslagen von 2020 berücksichtigen zu können, muss ich - zusätzlich zur Steuererklärung von 2021 - eine extra Steuererklärung für 2020 einreichen, oder kann ich die Auslagen in die Steuererklärung von 2021 mit einfügen?
2) Bin ich richtig in der Annahme, dass ich das erste Examen (von 10/2020, kurz vor Studienabschluss) nicht geltend machen kann, zumal ich 2020 keine Einnahmen hatte?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

nämlich zwei amerikanische Staatsexamina. Und die stehen im Zusammenhang mit dem Medizinstudium? Dann sind sie überhaupt nicht absetzbar, denn Einkommen war 2020 ja nicht vorhanden. Und vortragen kann man solche Kosten nicht, weil es Kosten einer ERSTausbildung sind.
stefan_95
Beiträge: 4
Registriert: 9. Jan 2022, 18:00

Re: Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von stefan_95 »

Danke für die rasche Rückmeldung. Also, die amerikanischen Examina gelten für deutsche Ärzte als Fortbildung, die müssen auch nicht unbedingt abgelegt werden und sind steuerlich absetztbar (das weiß ich sicher). Die Frage ist nur, ob ich beide absetzen kann, oder nur das eine, welches ich zwar im Jahr vor Berufsbeginn, aber NACH deutschem Abschluss abgelegt habe.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

sind steuerlich absetztbar (das weiß ich sicher) Das mag ja sein - die Frage ist, ob Sie sie als Werbungskosten absetzen können. Das dürfte für das 1. Examen sicher auszuschließen sein. Auch beim 2. habe ich meine Zweifel - schließlich steht auch das offenbar im Zusammenhang mit einer Erstausbildung. Aber Sie können es ja probieren - in dem Fall gehört es nicht in die Erklärung für 2021, sondern es müßte ein Antrag auf Verlustfeststellung für das Jahr 2020 eingereicht werden. Den können Sie zeitgleich mit der Erklärung für 2021 einreichen oder auch erst abwarten, wie der Antrag beschieden wird.
Einnahmen hatte ich 2020 keine Sind Sie sicher? Wir haben hier immer wieder erstaunte Ex-Studenten, die nicht wissen, dass auch Arbeitslohn unterhalb des Grundfreibetrages mit Werbungskosten verrechnet wird, womit der Traum vom Verlustvortrag dann schnell wieder aus war... Anders gefragt: Sie hatten keinerlei Einkünfte aus Arbeit, Zinsen, Mieten? Dann stimmt es.
Blitzkind
Beiträge: 28
Registriert: 9. Jan 2022, 19:55

Re: Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von Blitzkind »

muemmel hat geschrieben: 14. Feb 2022, 14:22 Sie hatten keinerlei Einkünfte aus Arbeit, Zinsen, Mieten?


Der heutige Student investiert bevorzugt (meist mit dem Geld der Eltern) in Kryptos, Aktien und ETFs, d.h. er generiert Einkünfte aus Kursgewinnen, Zinsen spielen da wohl weniger die Rolle. Per Abruf der Depotstammdaten haben die Finanzämter meist schneller Überblick über steuerpflichtige Gewinne als der Depotbesitzer.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Ausgaben aus Vorjahr - erste Steuererklärung

Beitrag von taxpert »

Blitzkind hat geschrieben: Per Abruf der Depotstammdaten haben die Finanzämter meist schneller Überblick über steuerpflichtige Gewinne als der Depotbesitzer.
Da wüsste ich aber gerne auf welche §§ der AO ich mich da künftig berufen muss um einen solchen Zugriff zu haben!

taxpert
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