Hallo zusammen,
ich habe von meinem Finanzamt für die Einkommensteuererklärung einen
Fragebogen zum Arbeitszimmer erhalten.
Kurz zu mir : Ich bin Außendienstler
im Vertrieb und erledige meine Büroarbeit
ausschließlich von meinem häuslichen
Arbeitszimmer in unserem Eigenheim.
Hierfür erhalte ich von meinem Arbeitgeber
eine monatliche Arbeitsraumzulage in Höhe
von EUR 250,- . Diese wird in der
Gehaltsabrechnung separat aufgeführt und als Lohn
versteuert.
Meine Frage ist nun folgende :
Kann ich mein Arbeitzimmer in der
Steuererklärung als Werbungskosten absetzen,
auch wenn mir der Arbeitgeber den monatlichen
Bürokostenzuschuss zahlt ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Rückmeldungen.
Beste Grüße
Häusliches Arbeitszimmer
Re: Häusliches Arbeitszimmer
Soweit die Voraussetzungen des BMF-Schreibens vom 06.10.2017 erfüllt sind grundsätzlich ja, voraussichtlich aber nur in Höhe von bis zu 1.250 €.Leitstelle88 hat geschrieben: Kann ich mein Arbeitzimmer in der
Steuererklärung als Werbungskosten absetzen,
Da dieser Bürokostenzuschuss als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist, spielkt das keine Rolle.Leitstelle88 hat geschrieben: auch wenn mir der Arbeitgeber den monatlichen
Bürokostenzuschuss zahlt
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Häusliches Arbeitszimmer
Vielen Dank für die schnelle Rückinfo.
Beste Grüße
Beste Grüße