Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Ich habe von 2016 bis 2020 nebenberuflich studiert. Die Kosten für das Studium wurden von mir einmalig im voraus im Jahr 2016 bezahlt und anschließend für das Steuerjahr 2016 als Werbungskosten abgesetzt. Im Jahr 2021 habe ich eine vom Ergebnis des Studium abhängige Erstattung meines Arbeitgebers (ca. 50%) erhalten. Nun ist es eigentlich so, dass ich für das Jahr 2016 eine zu hohe Steuerrückzahlung bekommen habe, da ich einen Teil der angegebenen Werbungskosten im Anschluss des Studiums von meinem Arbeitgeber zurückbekommen habe.
Wie kann ich die Erstattung meines Arbeitgebers (sie ist Anfang 2021 geflossen als reine steuerfreie Überweisung auf mein Girokonto) nun in der Steuererklärung für das Jahr 2021 angeben? Meiner Meinung nach müssten sich die Werbungskosten doch um die Erstattung des Arbeitgebers mindern, oder nicht?
Ich habe stundenlang das Internet durchsucht, aber bisher keine Lösung gefunden. Kann mir hier jemand helfen?
Falls es zu kompliziert erklärt ist, versuche ich es gerne nochmal zu konkretisieren. Bitte einfach nachfragen.
Vielen Dank und viele Grüße
Tobi
Erstattung nebenberufliches Studium - Absetzen über Werbungskosten, anschließend Erstattung vom AG
Re: Erstattung nebenberufliches Studium - Absetzen über Werbungskosten, anschließend Erstattung vom AG
Zunächst stellt sich die Frage, warum der Betrag steuerfrei ausbezahlt wurde, denn die Erstattung von Werbungskosten stellt eine Einnahme im Sinne des §8 EStG dar, die der Steuer unterliegt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, §3 Nr. 13, Nr.16, Nrn. 30-32 EStG, kann eine entsprechende Erstattung steuerfrei erfolgen.Tobi7593 hat geschrieben: Wie kann ich die Erstattung meines Arbeitgebers (sie ist Anfang 2021 geflossen als reine steuerfreie Überweisung auf mein Girokonto) nun in der Steuererklärung für das Jahr 2021 angeben?
Von daher wäre der Erstattungsbetrag als "Arbeitslohn, von dem kein LSt-Abzug vorgenommen wurde" in der Anlage N mit aufzunehmen.
Sollte der Betrag tatsächlich steuerfrei sein, dann wäre eine entsprechende Berichtigung der Steuererklärung nach §153 AO abzugeben.
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Erstattung nebenberufliches Studium - Absetzen über Werbungskosten, anschließend Erstattung vom AG
Vielen Dank für deine Antwort. Ich vermute, dass es sich hierbei um eine berufliche Weiterbildung im Interesse des Arbeitgebers handelt und es deswegen steuerfrei ausbezahlt werden kann? Der Sachverhalt ist z.B. hier beschrieben (Fall 2): https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-uebernahme-von-studiengebuehren-durch-den-arbeitgeber_78_92256.html - ansonsten hätte mein Arbeitgeber es sicher direkt versteuert.taxpert hat geschrieben:Zunächst stellt sich die Frage, warum der Betrag steuerfrei ausbezahlt wurde, denn die Erstattung von Werbungskosten stellt eine Einnahme im Sinne des §8 EStG dar, die der Steuer unterliegt. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, §3 Nr. 13, Nr.16, Nrn. 30-32 EStG, kann eine entsprechende Erstattung steuerfrei erfolgen.Tobi7593 hat geschrieben: Wie kann ich die Erstattung meines Arbeitgebers (sie ist Anfang 2021 geflossen als reine steuerfreie Überweisung auf mein Girokonto) nun in der Steuererklärung für das Jahr 2021 angeben?
Von daher wäre der Erstattungsbetrag als "Arbeitslohn, von dem kein LSt-Abzug vorgenommen wurde" in der Anlage N mit aufzunehmen.
Sollte der Betrag tatsächlich steuerfrei sein, dann wäre eine entsprechende Berichtigung der Steuererklärung nach §153 AO abzugeben.
taxpert
Also würde ich demnach eine Berichtigung der Steuererklärung für das Jahr 2016 abgeben und die Werbungskosten entsprechend mindern, korrekt?