Darlehenszins für teilweise vermietetes Objekt?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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nkeasy
Beiträge: 1
Registriert: 14. Jan 2022, 17:06

Darlehenszins für teilweise vermietetes Objekt?

Beitrag von nkeasy »

Hallo zusammen,

bevor ich frage, erstmal die Ausgangssituation geschildert:

Wir haben ein Haus für 500.000€ gekauft.

Dafür wurde
- ein 300.000€ Darlehen einer Bank sowie
- ein 150.000€ Privatdarlehen eines Familienteils (auch hier fallen Zinsen an)
aufgenommen.

Das gekaufte Haus ist ein Einfamilienhaus (250m² Wohnfläche) mit einer Einliegerwohnung (110m²).
Nun beabsichtigen wir, das Haus selbst zu beziehen und die Einliegerwohnung zu vermieten. Bei Teilvermietung
können Zinsen teilweise als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Nun ist die Frage: Funktioniert das mit der o.g. Situation überhaupt? Im besten Falle würden wir natürlich die Zinsen des Bankdarlehens auf die Einliegerwohnung umleiten, sodass diese als WK genutzt werden können. Der zweite private Kredit dann auf unseren Teil des Hauses, dessen Zinsen dann nicht abgesetzt werden dürften.
Würde das FA da meckern? Bspw. dass der kleine Kredit eigentlich zur kleineren Wohnung gehören sollte oder ähnliches? Wäre toll, wenn jemand mit mehr Ahnung als ich aushelfen könnte!

Wenn noch Fragen sind, gerne her damit.

Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Tom998
Beiträge: 551
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Darlehenszins für teilweise vermietetes Objekt?

Beitrag von Tom998 »

Funktioniert das mit der o.g. Situation überhaupt?
Nein. Da es nur ein gekauftes Objekt und vermutlich nur einen Kaufpreiszahlung gab, gibt es nichts zuzuordnen. Etwas anderes wäre ggf. möglich gewesen, wenn es sich um zwei rechtlich selbstständige Einheiten (z.B. Wohneigentum) gehandelt hätte, die in zwei Vorgängen hätten erworben werden müssen, Dann steht es dem Erwerber natürlich frei, sein Eigenkapital nachweislich (!) für das eigengenutzte Objekt zu verwenden.
reckoner
Beiträge: 1021
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Darlehenszins für teilweise vermietetes Objekt?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Zinsen können natürlich abgesetzt werden, aber nicht beliebig. Ihr müsst sie aufteilen, etwa 110:250 auf die Einliegerwohnung (andere Quoten sind möglich sofern man sie begründen kann).

Und das Privatdarlehen muss der Geldgeber natürlich auch versteuern (es hört sich ein bisschen so an als ob ihr dieses Darlehen verschweigen wollt).

Stefan
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