Sind Sie bereit
für einen modernen Online-Steuerberater?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Nein. Da es nur ein gekauftes Objekt und vermutlich nur einen Kaufpreiszahlung gab, gibt es nichts zuzuordnen. Etwas anderes wäre ggf. möglich gewesen, wenn es sich um zwei rechtlich selbstständige Einheiten (z.B. Wohneigentum) gehandelt hätte, die in zwei Vorgängen hätten erworben werden müssen, Dann steht es dem Erwerber natürlich frei, sein Eigenkapital nachweislich (!) für das eigengenutzte Objekt zu verwenden.Funktioniert das mit der o.g. Situation überhaupt?
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches
und kostenfreies Angebot!
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste