Hallo zusammen,
ich habe meine ESt-Erklärung für 2017 in der Nacht vom 31.12.2021 fertig gemacht und elektronisch übermittelt, war ein Graus. Viel zu spät, aber das ist ein anderes Thema.
Ich wüsste gerne: wie lange kann ich noch Belege nachreichen?
In Anlage Vorsorgeaufwand habe ich angegeben, dass ich die Werte schnellstmöglich nachliefere (per Post / Fax dann?), da mir die Bescheinigungen nicht vorlagen (habe die Vorlage bis auf Name / Steuernummer leer abgegeben).
Wie lange könnte ich rein theoretisch noch weitere Werbungskosten nachreichen? Gar nicht mehr?
Danke Euch!
Wie lange Inhalte nachreichen?
Re: Wie lange Inhalte nachreichen?
Da wird das FA wohl kaum drauf warten, sondern die elektronisch von den Versicherungen mitgeteilte Werte verwenden und den Bescheid entsprechend fertigen.JaStu hat geschrieben:In Anlage Vorsorgeaufwand habe ich angegeben,
Wenn der Bescheid da ist, hat man noch einen Monat Zeit Einspruch einzulegen bzw. einen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen.JaStu hat geschrieben: Ich wüsste gerne: wie lange kann ich noch Belege nachreichen?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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