Hallo,
wenn ich einen Laptop für 900€ kaufe wäre dieser kein GwG, da die 800€ Grenze überschritten wurden. Aber da ich den Laptop zu 50% beruflich nutze, würde man 450€ ansetzen und dieser Wert wäre wieder ein GwG. Ist das so richtig?
GWG/Arbeitsmittel
Re: GWG/Arbeitsmittel
Nein. Da mit dem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 praktisch die Sofortabschreibung eingeführt wurde, ist es aber ohnehin egal.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-02-26-nutzungsdauer-von-computerhardware-und-software-zur-dateneingabe-und-verarbeitung.html
Re: GWG/Arbeitsmittel
Im Übrigen beziehen sich die 800 Euro auf den Nettopreis - schlägt man 19 % Umsatzsteuer darauf, ist man bei 952 Euro. Insofern ist ein Arbeitsmittel, welches 900 Euro kostet, durchaus noch ein GWG...