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Neubau Handwerkerkosten absetzbar?

Verfasst: 24. Dez 2021, 14:41
von Guru1088
Hallo,

wir sind gerade bei der Errichtung unseres Neubaus.
Begonnen haben wir in 2021 und haben bisher den Rohbau und das Dach errichtet.

Kann ich die Rechnungen die ich dazu habe bei der Steuer für 2021 angeben? Wir wohnen ja noch nicht im Haus.
Wenn ja wo gibt man die an?

Viele Grüße

Re: Neubau Handwerkerkosten absetzbar?

Verfasst: 24. Dez 2021, 14:50
von Tom998
Nein. Handwerkerleistungen sind nur für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt.

Re: Neubau Handwerkerkosten absetzbar?

Verfasst: 24. Dez 2021, 16:42
von Guru1088
mhhh ok.
Ich dachte immer sowas kann man absetzen.

Was wäre denn anrechnungsfähig?

Re: Neubau Handwerkerkosten absetzbar?

Verfasst: 25. Dez 2021, 22:48
von reckoner
Hallo,

die Antwort von Tom998 ist nicht mehr aktuell.
Was wäre denn anrechnungsfähig?
Alles was in einem fertigen Haushalt geleistet wird (fertig in dem Sinne, dass man dort einziehen kann - und dies auch getan hat).
Gemäß üblicher Definition über Wohnraum muss wohl mindestens(!) Küche und Bad vorhanden sein.

Ob wirklich eingezogen wurde könnte in solchen Fällen aber geprüft werden. Das Unterhalten einer weiteren Wohnung dürfte beispielsweise dagegen sprechen.

Link zum Vertiefen: https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/handwerkerleistungen-auch-bei-einem-neubau-optimal-nutzen_170_301002.html

Außerdem können im Rahmen des §35a EStG Umzugskosten abgesetzt werden.

Stefan

Re: Neubau Handwerkerkosten absetzbar?

Verfasst: 26. Dez 2021, 15:53
von taxpert
reckoner hat geschrieben: die Antwort von Tom998 ist nicht mehr aktuell.
Das hat mit aktuell ziemlich wenig zu tun!

Nach dem reinen Gesetzestext hat @Tomm998 natürlich recht! Herstellungskosten sind nicht begünstigt! Da hat z.B. auch das FG Brandenburg (war‘s glaube ich) so gesehen und Herstellungsaufwand, der nach Einzug entstanden ist, nicht als begünstigt angesehen.

Das BMF-Schreiben zum §35a EStG geht in Rz 21 (oder in der Richtung) aber deutlich über den Gesetzesrahmen hinaus, in dem es nicht auf die ertragssteuerliche Definition der Herstellungskosten (§253 HGB) abstellt, sondern ohne ersichtlichen Grund auf die Fertigstellung, also den Beginn der AfA! Demnach sind nach BMF-Schreiben (und nicht nach Gesetz!) auch Herstellungskosten, die nach Fertigstellung anfallen, begünstigt. Deshalb wurden auch die Stpfl im Fall des Urteils des FG Brandenburg seitens des BMF klaglos gestellt!

Für die Fertigstellung muss man zwar nicht im Haus wohnen, es erleichtert jedoch die Argumentation ungemein! Während eines nicht rechtlich definierten Zeitfensters um den Zeitpunkt des Umzuges herum, gehören übrigens beide Wohnungen/Häuser zum Haushalt im Sinne des §35a EStG!

taxpert