Fristen bei erstem Job nach Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Steuerfuchs2021
Beiträge: 2
Registriert: 28. Okt 2021, 13:23

Fristen bei erstem Job nach Studium

Beitrag von Steuerfuchs2021 »

Hallo zusammen,

zwar habe ich bereits versucht, mich bestmöglich selbst zu informieren, nun stehe ich jedoch auf dem Schlauch und suche nach Hilfe. Ich stelle mir die Fragen, welche Fristen ich in nächster Zeit für meine Verlustvorträge und meine Einkommenssteuererklärung zu beachten habe. Hier schnell die wichtigsten Daten:

- Bachelor (ohne Job nebenher) bis 09/2016
- Master von 10/2016 bis 09/2020 mit 450 €-Job von 02/2019 bis 10/2020
- Vollzeitjob seit 11/2020 bis heute

Bisher habe ich noch nie etwas beim Finanzamt eingereicht, habe nun aber gelesen, bei einem Verlustvortrag sei ich bzgl. meiner Steuererklärung "abgabepflichtig"; was für mich wiederum so klingt, als müsste ich, sowohl die Verlustvorträge der letzten vier Jahre (oder 7?) als auch die Steuererklärung bis zum 31.10.2021 fertigstellen. Ist das wirklich korrekt? Für und bis wann kann ich die Verlustvorträge noch einreichen und bis wann muss dann meine Einkommenssteuererklärung für 2020 eingegangen sein?

Vorab unfassbar großen Dank, falls mir hier jemand weiterhelfen kann!

Viele Grüße und einen schönen Tag!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen bei erstem Job nach Studium

Beitrag von muemmel »

Entspannen Sie sich: Verlustvorträge können Sie 7 Jahre lang einreichen. Und da Sie für die Bachelor-Zeit wohl keinen VV einreichen können, beginnt die Frist 2016. Und in der Tat ist man abgabepflichtig, wenn das Finanzamt einen VV festgestellt hat - das ist ja bisher nicht der Fall. Aber: Ein VV lohnt sich überhaupt nur, wenn Ihre Werbungskosten aus 16-19 die Einnahmen in 2020 übertreffen - war das überhaupt der Fall? An Ihrer Stelle würde ich jetzt mal die Erklärung für 2020 machen - da gibt es nämlich mit Sicherheit ordentlich Geld zurück. Und danach können Sie ganz in Ruhe ausrechnen, ob es überhaupt Sinn macht, VV für 16-19 einzureichen - wer im Herbst ins Berufsleben eintritt, wird dadurch nämlich häufig den VV los, weil der dann wirkungslos verpufft.
als auch die Steuererklärung bis zum 31.10.2021 fertigstellen. Ist das wirklich korrekt? Nö. Aber wie oben dargelegt, ist es nicht sonderlich sinnvoll, mit der Erklärung für 2020 weiterhin zu warten. So ganz theoretisch dürfen Sie sich damit jedoch bis 2024 Zeit lassen.
Steuerfuchs2021
Beiträge: 2
Registriert: 28. Okt 2021, 13:23

Re: Fristen bei erstem Job nach Studium

Beitrag von Steuerfuchs2021 »

Hallo muemmel,

vielen, vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen, mich erfolgreich entspannen können und viel Licht ins Dunkel gebracht! :idea:

1. Mit 10 Monaten à 450 € und 2 Monaten à ca. 3000 € Brutto (2.000 € Netto) ist ihre Rechnung tatsächlich schnell gemacht. Das heißt, ein VV lohnt sich nur, wenn er 10.500 € übersteigt? Ansonsten lohnt es sich gar nicht diesen anzufertigen? :shock:

2. Und verstehe ich auch folgendes richtig: Hätte ich bereits einen VV für Okt. 16 - Okt. 20(?) eingereicht gehabt, dann hätte ich jetzt auch durchaus für 2020 zum 31.10. abgabepflichtig sein können? Habe ich das prinzipiell richtig verstanden?
Sagen wir, ich reiche nun theoretisch im November zuerst nur den VV der letzten Jahre und nicht die Steuererklärung zu 2020 ein: erhielte ich dann vom Finanzamt womöglich eine nachträgliche, zeitnahe Frist für die Steuererklärung zu 2020 (statt bis 2024)? Oder betrifft die Abgabepflicht dann einfach die nächste Steuererklärung für 2021, sprich zum 31.7.2022?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen bei erstem Job nach Studium

Beitrag von muemmel »

1. Das Prinzip haben Sie verstanden - allerdings zählt der Minijob, wenn es ein "echter", vom AG pauschalversteuerter MJ war, gar nicht mit. Und von den 6.000 Euro dürfen Sie dann schon noch die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro abziehen. Es bleiben 5.000 Euro - die müssen Sie "knacken".
2. Einen VV für 20 können Sie gar nicht einreichen, weil Sie da keinen Verlust hatten (abgerechnet wird stets nach Kalenderjahren!). Und wenn Sie den VV für 16-19 einreichen, folgt in der Tat rasch die Aufforderung, eine Erklärung für 20 einzureichen. Im Übrigen macht diese Reihenfolge gar keinen Sinn - warum genau wollen Sie die Erklärung für 20 weiter verschleppen? Da winken über 800 Euro Erstattung (sogar 900 Euro, wenn Sie Kirchensteuer zahlen) - und den VV können Sie später immer noch einreichen.
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