Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik-Anlage

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Brakiri
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Registriert: 30. Mär 2019, 16:18

Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik-Anlage

Beitrag von Brakiri »

Hallo zusammen,

ich habe ewig überlegt, wo das Thema reinpasst, aber scheinbar passt es nirgendwo richtig rein, daher versuche ich es hier.

Wir möchten gerne eine knapp 10kw PV-Anlage mit Speicher aufstellen.
Da wir jedoch vom Hausbau arg gebeutelt sind (alles teurer als geplant), möchten wir natürlich dort alle möglichen Steuer-Register ziehen um soviel Geld wie möglich zurückzubekommen.

Ich würde gerne unsere geplante Vorgehensweise beschreiben und wäre super dankbar, wenn ihr mal schauen könntet, ob das so passt, oder ob hier Stolperfallen sind, die wir nicht richtig verstanden haben, oder uns unbekannt sind:

Plan: Aufbau einer PV-Anlage inkl. Speicher. Kosten ca. 25k noch in 2021.

Geplante Vorgehensweise um die Kosten zu minimieren:
1. Anmeldung als Gewerbe um die MwSt der Anlage zurückerhalten zu können (ca. 4k)
2. (temporäre) Einspeisung von 100% des Stroms, um den Investitionsabzugsbetrag von 50% nutzen zu können (10500€)
3. Sonderabschreibung 20% in 2022 (ca. 2k)
4. Restwert linear abschreiben über die restlichen 17 Jahre

All dies über die Einkommenssteuererklärung, da ich momentan als Angestellter arbeite und mit meiner Frau zusammen veranlage.

Warum noch in 2021?
In 2021 kann man durch den Investitionsabzugbetrag (IAB) 50 statt 40% in Abzug bringen und im §7 EStG steht: Die Anlage muss im Anschaffungsjahr und mindestens im Folgejahr ausschliesslich oder fast ausschliesslich gebwerblich genutzt werden.

Nach meiner Interpretation würde das bedeuten:
Wenn wir den IAB ziehen und die Anlage geht im Dezember 2021 in Betrieb, dann ist 2021 das Aufstellungsjahr. Zusammen mit dem Folgejahr müssten wir 13 Monate voll einspeisen, um den IAB nicht zurückzahlen zu müssen.
Wenn wir dann im Januar 23 beginnen, den Strom selber zu verbrauchen, gibt es keine Probleme mit dem IAB, ich muss jedoch Umsatzsteuer auf meinen selbst verbrauchten Strom zahlen.
Wenn ich erst im Januar 2022 aufstelle, dann müsste ich 23 Monate voll einspeisen, um die in §7 EStG gestellten Anforderungen zu erfüllen.

So hatten wir uns das vorgestellt.

Über eure Einschätzungen würde ich mich sehr freuen :)
Danke!!
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