Fahrtwege Uni und zu Pflichtpraktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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klamyi
Beiträge: 3
Registriert: 26. Aug 2021, 17:36

Fahrtwege Uni und zu Pflichtpraktikum

Beitrag von klamyi »

Hallo,

für die Berechnung der Werbungskosten (Verlustvortrag) bin ich gerade etwas unsicher, wie ich diese korrekt berechnen kann. Hat jemand Antworten auf meine Fragen?

Frage 1: Wenn ich angenommen ab 01.10 zum Master-Studium in eine Wohnung gezogen bin, mich aber aus Schusseligkeit erst 2 Monate später dort angemeldet habe. Welchen Fahrtweg gebe ich für den Zeitraum zwischen realem Einzug/Beginn des Mietvertrages und tatsächlicher Anmeldung bei der Stadt an?

Frage 2: Für ein Pflichtpraktikum bin ich zeitweise in eine andere Stadt gezogen, blieb aber in der Heimat gemeldet. Auch hier, welchen Fahrtweg gebe ich zur Arbeitsstätte an? Pendelstrecke wären täglich je ca 60km gewesen, von der Mietwohnung aus waren es tatsächlich vllt. 2km. Am Wochenende bin ich jeweils immer nach Hause gefahren und dort geblieben, also von Fr bis So.

Frage 3: Während eines Auslandssemesters blieb ich ebenfalls in der Heimat gemeldet und habe mich auch in dem entsprechenden Land nicht vor Ort angemeldet, aber natürlich eine Wohnung bezogen. Kann ich dieses Semester dennoch in der Steuererklärung angeben unter Pauschbeträge Mehraufwendungen Verpflegung?

Vielen herzlichen Dank!
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtwege Uni und zu Pflichtpraktikum

Beitrag von muemmel »

1. Die Meldeverhältnisse sind dem Finanzamt egal - relevant sind die tatsächlichen Verhältnisse.
2. Eine inländische Nebenwohnung muss man nicht anmelden, wenn klar ist, dass man da max. 6 Monate bleibt. Und ansonsten siehe 1.
3. Sicher - Sie werden ja Nachweise darüber haben, dass Sie da studiert haben.
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fahrtwege Uni und zu Pflichtpraktikum

Beitrag von reckoner »

Hallo,

und mal grundsätzlich: Absetzbar sind immer nur die wirklich absolvierten Fahrten. Wenn man aus irgendeinem Grund am Arbeitsort geblieben ist (Zweitwohnung, Hotel, bei der Freundin, einem Kumpel etc.) dann gab es die Fahrten in die Heimat auch nicht, ergo nicht absetzbar.

Zur 3. Frage: Mehraufwendungen für Verpflegung kann man bei einer Wohnung (mit Küche) gerade nicht absetzen. Die gibt es nur wenn man keine Möglichkeit zum Kochen hat (etwa auf Montage, Dienstreise, Tournee), und daher im teuren Restaurant essen muss.
Möglich wäre aber u.U. eine doppelte Haushaltsführung. Nur, hattest du denn auch einen eigenen(!) Hausstand in der Heimat? Ich frage das, weil Studenten ja häufig noch bei den Eltern wohnen - und das ist kein eigener Haushalt.

Stefan
klamyi
Beiträge: 3
Registriert: 26. Aug 2021, 17:36

Re: Fahrtwege Uni und zu Pflichtpraktikum

Beitrag von klamyi »

Super, das hilft mir bereits weiter!

Während des Auslandssemesters hatte ich in Deutschland keine eigene Wohnung oder WG mehr.

Wegen der Umzüge: Ich dachte halt, die gleichen die Daten mit denen der Meldebehörden ab und es muss stimmig sein.

Nachweise fürs Auslandssemester habe ich natürlich, ja.
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