Hallo,
folgende Situation bei mir:
Angestellt und nebenberuflich tätig
Als Angestellter sowohl im Büro als auch im Home Office tätig
Seit Mitte des Jahres sind die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer gegeben
Kann ich die Ausgaben für Arbeitszimmer aufgrund meiner nebenberuflichen Tätigkeit ansetzen (allerdings verdiene ich dort nicht wirklich viel, das Haupteinkommen liegt im Angestelltenverhältnis)?
Kann ich darüber hinaus für die Home Office Zeiten die Corona Pauschale von 5 EUR ansetzen oder ist diese mit dem Ansatz des Arbeitszimmers bereits abgegolten?
Wäre für Hinweise dankbar
Viele Grüße
Philipp
Arbeitszimmer (Angestellt und Nebenberuflich tätig)
-
- Beiträge: 11
- Registriert: 12. Jul 2015, 16:02