Hallo,
mal angenommen mein Arbeitgeber hat mehrere Standorte.
Meine erste Tätigkeitsstätte ist am Standort A.
Diesen Besuche ich nur Montags o. mache an diesem Tag HomeOffice.
Die restlichen Tage der Woche fahre ich zur Arbeitsstätte B, welche lt. Arbeitsvertrag nicht meine erste Tätigkeitsstätte ist.
Geh ich hier recht in der Annahme:
- dass ich hier die Verpflegungspauschale ansetzen kann (Gewisser Zeitraum 3 Monatsregelung)
- Hin und Rückfahrt abrechnen kann mit jeweils 0,30Cent
- Die fahrt dazwischen keine Wohnungs/Arbeitsstättenfahrt ist.
- hätte ich einen Dienstwagen diese Fahrt zur Stelle B kein Geldwerte Vorteil ist.
Oder ist diese Konstellation nicht haltbar und aufgrund der häufigen antworten Finanztechnisch irgendwann automatisch meine erste Tätigkeitsstätte
Vielen Dank
erste Tätigkeitsstätte wird nicht angefahren Außendienst Wohnung / Arbeit
Re: erste Tätigkeitsstätte wird nicht angefahren Außendienst Wohnung / Arbeit
dass ich hier die Verpflegungspauschale ansetzen kann (Gewisser Zeitraum 3 Monatsregelung) Ja - aber eben nur in den ersten 3 Monaten und nach 4-wöchiger Unterbrechung (Urlaub, Krankheit etc.).
Hin und Rückfahrt abrechnen kann mit jeweils 0,30Cent Ja.
Die fahrt dazwischen keine Wohnungs/Arbeitsstättenfahrt ist. Ja.
Hin und Rückfahrt abrechnen kann mit jeweils 0,30Cent Ja.
Die fahrt dazwischen keine Wohnungs/Arbeitsstättenfahrt ist. Ja.
Re: erste Tätigkeitsstätte wird nicht angefahren Außendienst Wohnung / Arbeit
Hallo,
Stefan
Der Arbeitgeber darf das aber nicht willkürlich festlegen (und hier hört es sich so an).welche lt. Arbeitsvertrag nicht meine erste Tätigkeitsstätte ist.
Stefan