Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuern0123
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jul 2021, 12:35

Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von steuern0123 »

Hallo,
es geht darum, dass ich an einer freiwilligen Weiterbildung teilnehme, die ich selbst bezahlen werde.

1) Kann man diese als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen (bin im Moment Student).
2) Wenn die Weiterbildung z.B. 3000€ kostet, bekomme ich dann auch wieder die vollen 3000€ zurück? Oder, wie funktioniet, dass mit Steuern zurück bekommen?
3) Nach wievielen Jahren, darf ich dafür noch eine Steuererklärung machen?
4) Ich habe noch nie eine Einkommenssteuer gemacht. Gibt es im Internet dazu eine Anleitung?
5) Macht es Sinn, einen Steuerberater zu kontaktieren? Was würde sowas kosten?

Müsst ihr sonst noch was wissen?

Vielen Dank
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von muemmel »

Offenbar geht es um einen Verlustvortrag. Da ist dann die spannende Frage, ob der überhaupt möglich ist. Und das ist nur der Fall, wenn Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium verfügen - teilen Sie uns das doch erstmal mit.
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
1) Kann man diese als Arbeitnehmer von der Steuer absetzen (bin im Moment Student).
Ja, kann man.
2) Wenn die Weiterbildung z.B. 3000€ kostet, bekomme ich dann auch wieder die vollen 3000€ zurück?
Natürlich nicht.
Du musst dann 3.000 Euro weniger Einkommen versteuern, und sparst somit Steuern in Höhe deines Grenzsteuersatzes (sogar etwas weniger, aber grob stimmt es).
3) Nach wievielen Jahren, darf ich dafür noch eine Steuererklärung machen?
Warum willst du das wissen? Geht es um Erklärungen für vergangene Jahre, oder willst du mit der aktuellen Erklärung lange warten?
Die Antwort hängt aber davon ab, ob du erklärungspflichtig bist oder nicht.
4) Ich habe noch nie eine Einkommenssteuer gemacht. Gibt es im Internet dazu eine Anleitung?
Ich nutze MeinElster. Sowas wie eine Anleitung gibt es da auch, ist aber kein Selbstläufer. Einem Studenten sollte es aber trotzdem möglich sein, sich selbstständig durchzuarbeiten (denk dir einfach, dass es für die Zukunft ist, im nächsten Jahr geht es dann ganz schnell).
5) Macht es Sinn, einen Steuerberater zu kontaktieren? Was würde sowas kosten?
Imho würde der hier einen großen Teil der Steuererstattung kosten.
Offenbar geht es um einen Verlustvortrag.
Glaube ich eher nicht. ;)

Stefan
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von muemmel »

Ich schon - offenbar will er das Geld ja nicht jetzt absetzen, wo er studiert, sondern später als Arbeitnehmer. Und ob das überhaupt geht, wissen wir nach wie vor nicht...
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von reckoner »

Hallo muemmel,

ja, mag sein, die Frage ist etwas missverständlich (wie ich jetzt bemerkt habe).

Ich ging davon aus, dass er noch Student ist, aber bereits dieses Jahr Arbeitnehmer sein wird, und erst dann die Weiterbildung anfängt.
Daher hatte ich auch gefragt wie 3. gemeint ist - für mich macht(e) dieser Punkt gar keinen Sinn.

Stefan
steuern0123
Beiträge: 2
Registriert: 30. Jul 2021, 12:35

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von steuern0123 »

Natürlich nicht.
Du musst dann 3.000 Euro weniger Einkommen versteuern, und sparst somit Steuern in Höhe deines Grenzsteuersatzes (sogar etwas weniger, aber grob stimmt es).
Das heißt, wenn ich 3000€ Steuern geahlt habe, und die Steuererklärung mache, dann bekomme ih 3000 zurück?
Warum willst du das wissen? Geht es um Erklärungen für vergangene Jahre, oder willst du mit der aktuellen Erklärung lange warten?
Die Antwort hängt aber davon ab, ob du erklärungspflichtig bist oder nicht.
Weil, ich die Steuererklärung erst machen will, wenn ich eine Arbeit habe und Steuern gezahlt habe,
taxpert
Beiträge: 788
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von taxpert »

steuern0123 hat geschrieben: 2) Wenn die Weiterbildung z.B. 3000€ kostet, bekomme ich dann auch wieder die vollen 3000€ zurück? Oder, wie funktioniet, dass mit Steuern zurück bekommen?
steuern0123 hat geschrieben: Das heißt, wenn ich 3000€ Steuern geahlt habe, und die Steuererklärung mache, dann bekomme ih 3000 zurück?
Nein, wenn man ohne die Weiterbildung tatsächlich genau 3.000 € Steuern zu zahlen hat (entspricht einem zu versteuernden Einkommen -NICHT Bruttoeinkommen!- von 22.745 €), dann beträgt die Erstattung durch die Weiterbildung genau 801 €.
steuern0123 hat geschrieben: Weil, ich die Steuererklärung erst machen will, wenn ich eine Arbeit habe und Steuern gezahlt habe,
Das die Weiterbildung nur für das jahr geltend gemacht werden kann, in dem die Weiterbildung bezahlt wurde (Zu-/Abflussprinzip des §11 EStG) und nicht nach Lust und Laune geltend gemacht werden kann, ist aber schon klar, oder?

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
reckoner
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Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Weiterbildung von der Steuer absetzen?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Das heißt, wenn ich 3000€ Steuern geahlt habe, und die Steuererklärung mache, dann bekomme ih 3000 zurück?
Nochmal: Natürlich nicht.
Du müsstest dann 3.000 Euro weniger versteuern ("versteuern" ist nicht das Gleiche wie "Steuern zahlen").
Nehmen wir mal einen normalen Grenzsteuersatz für einen Berufsanfänger an, also vielleicht 30%. Dann bekämst du 3.000 * 30% zurück, also 900 Euro.
Weil, ich die Steuererklärung erst machen will, wenn ich eine Arbeit habe und Steuern gezahlt habe,
Also geht es doch um einen Verlustvortrag, richtig?
Sinn macht die Frage aber immer noch nicht. Was hindert dich daran, die Erklärung sofort abzugeben? Ohne Einkünfte - wovon ich jetzt mal ausgehe - ist das auch eine recht schnelle Sache.

Noch mal was grundsätzliches: Regelmäßig wird von Studenten zu viel von einem Verlustvortrag erwartet (erhofft). Häufig ist es nämlich so, dass im ersten Jahr des richtigen Berufslebens sowieso wenig bis gar keine Steuern gezahlt werden müssen, der Verlust verpufft dann mehr oder weniger wirkungslos.

Stefan

PS: Mit lückenhaften Informationen wirst du keine ordentlichen Ergebnisse bekommen. Du nennst ja nicht einmal eindeutig deinen Status (Student, Arbeitnehmer, Selbstständig? - und das alles von wann bis wann).
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