Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Fabian90
Beiträge: 5
Registriert: 22. Jul 2021, 17:44

Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von Fabian90 »

Hallo zusammen,

ich habe ab diesem Jahr eine kleine zusätzliche Wohnung gemietet. Im gleichen Haus aber im anderen Stockwerk (Mehrfamilienhaus).
Jetzt muss ich zum Beispiel einen Repeater kaufen damit ich auch dort Internet habe, der sollte doch vollständig absetzbar sein?
Kaltmiete und Warmmiete sollte ja auch zu 100% absetzbar sein? Was ist wenn die Wohnung nicht nur als Arbeitszimmer verwendet wird? Ich habe es bis jetzt immer so gelesen, dass es bei einem außerhäuslichen Arbeitszimmer egal ist?
Ich kaufe noch einen Monitor und ein Gerät damit ich zwischen meinem Firmen Laptop und meinem privaten Rechner umschalten kann. Das ist dann auch alles absetzbar? Läuft das dann über die "normalen" Werbungskosten, die ich ja auch ohne Arbeitszimmer angeben kann? Oder ist das außerhäusliche Arbeitszimmer inkl. Ausstattung und Arbeitsmittel (Monitor) dann "seperat"?
Wenn ja muss ich hier auch trennen zwischen beruflich und privat? Also wenn ich den Monitor dann auch privat mitnutze?

Vielen Dank!
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

mir scheint hier die Trennung zwischen beruflich und privat überhaupt nicht klar zu sein, das könnte Probleme geben (bis zur Nichtanerkennung des Arbeitszimmer, und damit der Miete).
Der ganze Technikkram ist hingegen unproblematisch. Die private Nutzung muss aber herausgerechnet werden (bis zu 10% sind dabei unbedeutend).
Was ist wenn die Wohnung nicht nur als Arbeitszimmer verwendet wird?
Als was denn noch? Und in welchem Umfang?

Stefan
Fabian90
Beiträge: 5
Registriert: 22. Jul 2021, 17:44

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von Fabian90 »

Danke für die Antwort. Noch etwas detaillierter:
Die Wohnung ist nur ein 1 Zimmer Appartement mit winzigem Badezimmer.
In dem 1 Zimmer Appartement soll mein Schreibtisch rein. Ich arbeite 2-3 Tage pro Woche im Homeoffice also dann in Zukunft in dem 1 Zimmer Appartement. Wenn ich mit der Arbeit fertig bin, verbringe ich auch noch ein bisschen Zeit an meinem privaten Rechner.
Zusätzlich soll in dem 1 Zimmer Appartement noch ein Kleiderschrank für Sommer / Winter Kleidung und eventuell noch ein paar Sachen zum abstellen.
Mehr wird in dem 1 Zimmer Appartement nicht gemacht.

Gibt es dann einen eigenen Bereich in der Steuererklärung für den Technikkram und sonstigen Dingen für das außerhäusliche Arbeitszimmer oder kommt das dann in den gleichen Bereich als wenn man kein außerhäusliches Arbeitszimmer hat?
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

ich sehe die Trennung immer noch kritisch, insbesondere weil es im selben Haus ist. Das hört sich eher nach einem zusätzlichen Zimmer zur Wohnung an.
Mach dich mindestens auf Nachfragen gefasst.
Gibt es dann einen eigenen Bereich in der Steuererklärung für den Technikkram und sonstigen Dingen für das außerhäusliche Arbeitszimmer oder kommt das dann in den gleichen Bereich als wenn man kein außerhäusliches Arbeitszimmer hat?
Das sind alles Werbungskosten. Man soll die zwar thematisch zuordnen (etwa Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, häusliches Arbeitszimmer oder Fortbildungskosten u.s.w.), aber manchmal passt es halt in mehrere Kategorien, und dann ist es egal wo man es einträgt. Am Ende wird eh alles addiert.

Stefan
Fabian90
Beiträge: 5
Registriert: 22. Jul 2021, 17:44

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von Fabian90 »

Zusätzliches Zimmer zur Wohnung ist es leider nicht.
Ich muss durch ein Treppenhaus wo auch alle anderen Bewohner des Hauses durchgehen.

Wenn ich schon ein eingerichtetes Zimmer mit Computer und Co. habe (das neue Arbeitszimmer), ist es ja quatsch in der Wohnung noch mal so einen Platz einzurichten für ein paar private Sachen. Das macht vermutlich doch sonst auch niemand.
Aber dann soll das FA vorbeikommen und es sich anschauen ob es so passt :-)

Danke für die Informationen!
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Zusätzliches Zimmer zur Wohnung ist es leider nicht.
Ich muss durch ein Treppenhaus wo auch alle anderen Bewohner des Hauses durchgehen.
Wie beim Keller ...
Wenn ich schon ein eingerichtetes Zimmer mit Computer und Co. habe (das neue Arbeitszimmer), ist es ja quatsch in der Wohnung noch mal so einen Platz einzurichten für ein paar private Sachen. Das macht vermutlich doch sonst auch niemand.
Tolle Argumentation. Normalerweise versucht auch niemand, ein Zimmer im Gebäude der Privatwohnung als außerhäusliches Arbeitszimmer durchzusetzen.

Stefan
Fabian90
Beiträge: 5
Registriert: 22. Jul 2021, 17:44

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von Fabian90 »

https://www.iww.de/astw/archiv/--4-9-estg--arbeitszimmer-im-mehrfamilienhaus-gilt-als-ausserhaeuslich-f50897
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Außerhäusliches Arbeitszimmer, was ist alles absetzbar?

Beitrag von reckoner »

Hallo,

trotzdem muss aber beruflich und privat getrennt sein.

Allein bei den hier im Forum gemachten Aussagen sehe ich das weiterhin kritisch, bei einer Ortsbegehung vermutlich noch mehr. Die 10%-Grenze hatte ich ja schon erwähnt, und mir scheint, dass die hier übertroffen wird.

Ich rate dazu, dass sehr genau zu nehmen. Nicht das später das dort beispielsweise abgestellte Fitnessgerät oder ein Gästebett sehr teuer wird.

Stefan
Antworten