Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
tommi74
Beiträge: 2
Registriert: 6. Feb 2011, 14:05

Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von tommi74 »

Hallo zusammen,

meine Firma hat angeboten das ich ein Dienstwagen erhalten kann wo ich jeden Tag von Wohnung zur Arbeitsstätte fahren kann. Vorteil ist das ich als Außendienstler öfters von zu Hause gleich auf die Baustelle fahren kann. Private Nutzung wird nicht gewährt also diese 1% Regelung.

Nun meine folgende Frage: Meine Firma denkt, wenn ich diese 0,03% Regelung bekomme ist das für die Firma eine Gehaltserhöhung. Ich bin irgendwo der Meinung das das keine Gehaltserhöhung ist da die Firma das ganze wieder vom Finanzamt holen kann.
Ich mache ja meine Einkommensteuererklärung mit den Entfernungspauschale so kann die Firma auch gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Wie seht Ihr das eigentlich. Hat die Firma Nachteile? Wenn ja welche? Ich weiß es wird durch die 0,03% Regelung versteuert. Mir geht es darum entsteht für die Firma durch diese 0,03% eine Mehrkosten so das ich argumentieren kann das das kein Gehaltserhöhung ist?

Auf Antworten würde ich mich freuen.

Grüße
Thomas
motte
Beiträge: 10
Registriert: 26. Jan 2011, 16:08

Re: Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von motte »

Einen Firmenwagen erhalten Arbeitnehmer, wenn sie häufig beruflich reisen, oft aber auch anstatt einer Gehaltserhöhung. Vergessen darf man dabei jedoch nicht, dass die private Nutzung eines Firmenwages einen Wert darstellt, der zu Lasten Ihres Gehalts versteuert werden muss.
Die Nutzung eines Firmenwagens auch für private Zwecke wird üblicherweise mit einem Pauschalansatz nach der 1%-Regelung nach § 8 Abs. 2 EStG verrechnet. Für jeden Monat wird 1% des Brutto-Listenpreises einschließlich aller Extras angesetzt und die Entfernung von der Wohnung zur Firma mit 0,03% des Listenpreises pro Kilometer bewerte.
Die Berechnungsbasis ist immer der Listenpreis des Neuwagens und nicht der geringere Preis eines günstigeren Jahreswagens!
Da keine Private Nutzung gewährt wird, darf meines Erachten nicht die 1% Regelung angewandt werden.
Die Fahrten jedoch müssen mit 0,03 % X Entfernung X Arbeitstage( Wohnung-Arbeitsstätte) als geltwerter Vorteil dem Gehalt zugerechnet und versteuert werden und anschließend als Abzug berücksichtigt werde.
Ich hoffe es ist verständlich geschrieben.
Im Klartext: Ihr AG macht es richtig ;)
tommi74
Beiträge: 2
Registriert: 6. Feb 2011, 14:05

Re: Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von tommi74 »

Und wie sieht es aus Arbeitgebersicht aus. Hat der Arbeitgeber finanzielle einbußen oder nicht ? Ich denke die können dann das Geld vom finanzamt wieder holen oder?
Grüße
Thomas
motte
Beiträge: 10
Registriert: 26. Jan 2011, 16:08

Re: Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von motte »

Hallo Tommy,

wenn man dir eine private PKW-Nutzung gewährt hätte, dann müsste der AG in der Umsatzsteuer die 1 % Regelung als Erlöse versteuern.
Im Gegenzug kann er alle Kosten, die ihm das Fahrzeug kosten als Vorsteuer abziehen.
Ich hoffe ich konnte damit deine Frage richtig beantworten.
Aber bitte frag doch in der Lohnbuchhaltung nochmal nach.

VG
motte
SandySnyder
Beiträge: 2
Registriert: 17. Jun 2014, 12:36

Re: Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von SandySnyder »

Hi ich habe da mal eine andere Frage: Bei http://www.der-onlinesteuerberater.de habe ich mir mal ausrechnen lassen, was mich billiger kommt. Rechnen Sie auch den Fahrzeugkostenansatz aus?
Danke Sandy
FrauKirsten
Beiträge: 8
Registriert: 17. Jun 2014, 08:25

Re: Dienstwagen ohne privat Nutzung 0,03% Regelung

Beitrag von FrauKirsten »

Immerhin spart du dir durch den firmenwagen die Abnutzung deines eigenen PKWs ein Fakt der bei einer solchen Aufrechnung auch mit einbezogen werden müsste.
Antworten