Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Dang
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2021, 11:09

Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Beitrag von Dang »

Mir ist bei meiner Steuererklärung leider ein Faux-Pas unterlaufen und ich habe wohl fälschlicherweise Fortbildungskosten als Ausbildungskosten angegeben, diese wurden nun nicht anerkannt.

Ich hatte bei den Fortbildungskosten es so verstanden, dass dort Kosten für Ausbildungen angegeben werden können, die mit dem Beruf in Verbindung stehen. Das Seminar, dass ich besucht habe, hat mit meiner Anstellung thematisch jedoch nichts zu tun, sondern diente mir dazu, dieses Jahr ein Gewerbe in dem Bereich anzumelden. Es ist allerdings kein anerkannter Ausbildungsberuf bzw. ein Seminar in vergleichbarem Umfang gewesen, weswegen es nicht anerkannt wurde. Da ich aber Gewinnabsichten habe, die ohne diese Qualifikation nicht möglich wären, denke ich, müssten die Kosten steuerlich absetzbar sein. Aber halt vermutlich als Fortbildungs- und nicht als Ausbildungskosten.

Kann ich per Widerspruch diesen Fehler korrigieren bzw. durch Erläuterung klarstellen?
muemmel
Beiträge: 4823
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Beitrag von muemmel »

1. Es heißt nicht Widerspruch, sondern Einspruch.
2. Vor einem Einspruch sollten Sie beim FA anrufen und fragen, ob das nicht per "schlichter Änderung" geregelt werden kann (also ohne Einspruch). Wird das abgelehnt, bleibt immer noch der Einspruch.
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Beitrag von reckoner »

Hallo,
ich habe wohl fälschlicherweise Fortbildungskosten als Ausbildungskosten angegeben,
In der Anlage N? Denn da gehört das nicht hin.

Stefan
Dang
Beiträge: 2
Registriert: 9. Jul 2021, 11:09

Re: Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Beitrag von Dang »

muemmel hat geschrieben: 9. Jul 2021, 11:47 1. Es heißt nicht Widerspruch, sondern Einspruch.
2. Vor einem Einspruch sollten Sie beim FA anrufen und fragen, ob das nicht per "schlichter Änderung" geregelt werden kann (also ohne Einspruch). Wird das abgelehnt, bleibt immer noch der Einspruch.
Danke für die Korrektur bzgl. Einspruch. Zum Problem, es scheint wohl etwas komplizierter zu sein...
reckoner hat geschrieben: 9. Jul 2021, 14:44 Hallo,
ich habe wohl fälschlicherweise Fortbildungskosten als Ausbildungskosten angegeben,
In der Anlage N? Denn da gehört das nicht hin.

Stefan
Nein, hatte es unter allgemeinen Ausgaben als Ausbildungskosten angegeben. Aber auch da hat es wohl nichts zu suchen. Ich hätte Anlage G und EÜR ausfüllen müssen, da es sich wohl um vorweggenommene Werbungskosten in Bezug auf mein erst dieses Jahr angemeldetes Gewerbe handelt.
Werde wohl einen Steuerberater zu Rate ziehen.
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Fortbildungskosten fälschlicherweise als Ausbildungskosten angegeben

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Nein, hatte es unter allgemeinen Ausgaben als Ausbildungskosten angegeben.
Wo kann man die denn angeben (außer in der Anlage N)?
Ich hätte Anlage G und EÜR ausfüllen müssen, da es sich wohl um vorweggenommene Werbungskosten in Bezug auf mein erst dieses Jahr angemeldetes Gewerbe handelt.
Genau.

Stefan
Antworten