Verpflegungsmehraufwand: Abwesenheit ab 8h zu Fuß

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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EinNeuling
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Verpflegungsmehraufwand: Abwesenheit ab 8h zu Fuß

Beitrag von EinNeuling »

Ich habe eine Frage zum Verpflegungsmehraufwand:
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin, darf ich ja ab 8 Stunden Abwesenheit Verpflegungsmehraufwand steuerlich gelten machen.
Wie ist es, wenn ich z.B. in der gleichen Stadt Arbeitsorte zu Fuß erreiche und insgesamt 8 Stunden oder mehr außer Haus war (auch wenn ich mehrere Orte besucht habe und zwischendrin nach Hause zurückkam, aber insgesamt war ich dienstlich mehr als 8h unterwegs). Darf ich das dann auch?

Eine Ergänzungsfrage dazu:
Und wie ist es, wenn ich mit einem Kollegen mitgefahren bin und 8 Stunden oder mehr unterwegs war?
Oder mit dem öffentlichen Verkehr?

Und eine letzte Frage dazu:
Wie ist es, wenn ich zur ersten Arbeitsstätte zu Fuß gehe und ab 8 Stunden vom Zuhause abwesend bin? Gilt es dann auch?
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verpflegungsmehraufwand: Abwesenheit ab 8h zu Fuß

Beitrag von reckoner »

Hallo,

für die Verpflegungspauschale ist es völlig egal wie du unterwegs bist. Das Verkehrsmittel ist nur bei den Fahrtkosten relevant (EDIT: Kleine Anmerkung, gemeint ist hier nicht die Entfernungspauschale).

Da du eine "ersten Arbeitsstätte" erwähnt hast: Auch von diesem Ort musst du mehr als 8 Stunden abwesend sein.

Und meiner Auffassung nach gelten diese 8 Stunden nicht pro Tag, sondern am Stück. Schließlich geht es darum, dass du dich nicht normal verpflegen kannst, sondern beispielsweise Restaurants nutzen musst, und das ist bei zwei mal 5 Stunden mit Pause zuhause eben nicht der Fall.

Stefan
EinNeuling
Beiträge: 4
Registriert: 15. Mär 2016, 21:43

Re: Verpflegungsmehraufwand: Abwesenheit ab 8h zu Fuß

Beitrag von EinNeuling »

Vielen Dank für deine Antwort!
Dann werde ich es so in meiner Steuererklärung berücksichtigen.

Was mehrere Tätigkeiten pro Tag betrifft, hatte ich mich bereits in der Vergangenheit diesbezüglich erkundigt:
Bei mehreren Auswärtstätigkeiten an einem Kalendertag werden die Abwesenheitszeiten der einzelnen Auswärtstätigkeiten an diesem Tag zusammengerechnet (BMF-Schreiben vom 24.10.2014, BStBl. 2014 I S. 1412 Beispiel 29)

EDIT:

Kurze Nachfrage:
reckoner hat geschrieben: 8. Jul 2021, 19:33 Da du eine "ersten Arbeitsstätte" erwähnt hast: Auch von diesem Ort musst du mehr als 8 Stunden abwesend sein.
Was meinst du hier genau? Darf ich bei der ersten Arbeitsstätte den Verpflegungsmehraufwand steuerlich gelten machen, wenn ich 8h oder mehr dort bin bzw. vom Zuhause abwesend bin?
reckoner
Beiträge: 1017
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Verpflegungsmehraufwand: Abwesenheit ab 8h zu Fuß

Beitrag von reckoner »

Hallo,

OK, das Beispiel aus dem BMF-Schreiben war mir nicht bekannt. Ist zwar unlogisch, aber gut.
Was meinst du hier genau?
Ich wollte damit sagen, dass die Abwesenheit von Zuhause (wie man sie immer wieder liest) u.U. nicht reicht wenn man eine feste (erste) Arbeitsstätte hat und(!) diese auch aufgesucht hat; dadurch ist die Zeit unterbrochen (oben dachte ich noch, sie würde zurück gesetzt, was offenbar falsch war).
Wenn der Vertriebsleiter aus dem Beispiel etwa erst morgens um 9:00 Uhr zu dem Kunden aufgebrochen wäre, dann wären die Voraussetzungen nicht erfüllt, und zwar obwohl er mehr als 8 Stunden von Zuhause weg war.

Was eine erste Arbeitsstätte ist und was nicht ist immer wieder mal Streitpunkt und hängt vom Einzelfall ab. Da gibt es Fälle mit Postboten, Busfahrern, Pflegedienstmitarbeitern, Vertretern - und viele viele mehr.

Stefan
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