Hallo zusammen,
bin neu hier und habe leider nicht die passende Antwort bisher gefunden.
A hat 2020 eine Immobilie erworben (war bereits vermietet und bleibt vermietet). Dafür hat A ein Bauspardarlehen über 630.000,- aufgenommen. Hierfür wurden Kontoführungsgebühren (15,-), Abschlussgebühr (6.300,-) und Variantenpreis (630,-) fällig. A musste diese Kosten aber nicht direkt bezahlen, sondern Sie werden dem Bausparer vorab abgezogen. Man beginnt also mit -6945,- / 630.000,-
A hat monatlich seine vereinbarte Rate gezahlt 945,- Tilgung und 362,25 Zins (monatlich 1307,25).
Nun hat A gelesen, dass sich die o.g. Kosten als Werbungskosten absetzen lassen.
Frage 1: Muss A die einmaligen Kosten von 6945,- in 2020 als Werbungskosten absetzen oder werden diese linear über die Laufzeit des Darlehens abgeschrieben?
Frage 2: Fällt dies (in WISO) unter "Geldbeschaffungskosten" (Zeile 38)?
Über Antworten bin ich euch sehr dankbar.
Liebe Grüße