Energetische Sanierung und größere Erhaltungsaufwendungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Talice
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Energetische Sanierung und größere Erhaltungsaufwendungen

Beitrag von Talice »

Hallo zusammen!

Für die Einkommenssteuer im Jahr 2020 kann ich energetische Sanierungsmaßnahmen geltend machen (Erneuerung der Fenster nach Vorschrift des Energieberaters). Diese Aufwendungen habe ich allerdings ebenfalls als "Größere Erhaltungsaufwendungen" für mein Arbeitszimmer in den Werbungskosten geltend gemacht (zum %-Satz der m²-Fläche des Arbeitszimmers in Bezug auf die Gesamtimmobilie).

Wenn ich nun dieselbe Maßnahme als energetische Sanierung kennzeichne, dann wäre diese ja eigentlich doppelt erfasst und z.T. doppelt berücksichtigt - oder?

Wie gehe ich am besten vor?

Danke für eure Unterstützung
PS: Ich arbeit mit TAX2021
VG
Talice
taxpert
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Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Energetische Sanierung und größere Erhaltungsaufwendungen

Beitrag von taxpert »

§35c Abs.3 EStG:

"(3) Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach Absatz 1 nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind."

Der Ansatz nach §35c EStG ist um den Anteil, der als Wk geltend gemacht wurde, zu kürzen.

taxpert
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Talice
Beiträge: 6
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Re: Energetische Sanierung und größere Erhaltungsaufwendungen

Beitrag von Talice »

Bedeutet für mich, das ich mich entscheiden muss. Sollte ich dann vorher die gewinnbringendere Variante ausrechnen? Vermutlich. Danke!
taxpert
Beiträge: 788
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Energetische Sanierung und größere Erhaltungsaufwendungen

Beitrag von taxpert »

Nein!

X % stellen Wk beim AZ dar

100 minus X % die sind beim §35c EStg anzusetzen (… soweit …)!


taxpert
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