Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Hallo zusammen!
Im Jahr der Anschaffung des Computers 2019 hatte ich kein Arbeitszimmer. Durch einen Umzug in ein Einfamilienhaus ist nun ein separates Arbeitszimmer vorhanden. Kann ich den Computer auch für 2020 noch geltend machen, ggf. mit verringerter Abschreibung?
Danke für eure Unterstützung
Beste Grüße
Talice
Im Jahr der Anschaffung des Computers 2019 hatte ich kein Arbeitszimmer. Durch einen Umzug in ein Einfamilienhaus ist nun ein separates Arbeitszimmer vorhanden. Kann ich den Computer auch für 2020 noch geltend machen, ggf. mit verringerter Abschreibung?
Danke für eure Unterstützung
Beste Grüße
Talice
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Was hat der Computer mit dem Arbeitszimmer zu tun? Wenn Sie den Computer beruflich nutzen, können Sie ihn absetzen (ggf. nach Abzug eines Anteils für Privatnutzung).
Kann ich den Computer auch für 2020 noch geltend machen, ggf. mit verringerter Abschreibung? Wieviel hat er denn gekostet?
Kann ich den Computer auch für 2020 noch geltend machen, ggf. mit verringerter Abschreibung? Wieviel hat er denn gekostet?
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Der Steuerberater meinte, der Computer wäre nur ansetzbar, wenn auch ein Arbeitszimmer vorhanden ist.
Eine Arbeitsecke würde nicht ausreichen. Kosten waren ca. 980€ im Steuerjahr 2019. 2020 gibt es andere Regelungen - aber wir sprechen von 2019.
Eine Arbeitsecke würde nicht ausreichen. Kosten waren ca. 980€ im Steuerjahr 2019. 2020 gibt es andere Regelungen - aber wir sprechen von 2019.
Zuletzt geändert von Talice am 30. Jun 2021, 15:08, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Der Steuerberater meinte, der Computer wäre nur ansetzbar, wenn auch ein Arbeitszimmer vorhanden ist. Völliger Unsinn.
Kosten waren ca. 980€ im Steuerjahr 2019. Na, dann muss er sowieso über 3 Jahre abgeschrieben werden. Falls er auch privat genutzt wird, ziehen Sie halt 50 % Privatnutzung ab.
Kosten waren ca. 980€ im Steuerjahr 2019. Na, dann muss er sowieso über 3 Jahre abgeschrieben werden. Falls er auch privat genutzt wird, ziehen Sie halt 50 % Privatnutzung ab.
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Evtl. hat er auch den PC nicht angesetzt, weil die Werbungskostengrenze von 1000€ nur marginal überschritten wäre (Nutzung 50%) d.h. ca. 450€ über 3 Jahre ansetzbar. Wenn ich aber nun (in 2020) die Werbungskosten von 1000 € locker überschreite, würde ich auch von den 50% profitieren. Daher bleibt die Frage, ob ich ihn auch in 2020 noch ansetzen kann.
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Daher bleibt die Frage, ob ich ihn auch in 2020 noch ansetzen kann. Ich schrieb doch, dass er über 3 Jahre abzuschreiben sei. Haben Sie ihn also z. B im Juli 2019 angeschafft, ist er in den folgenden 36 Monaten mit 13,61 Euro pro Kalendermonat (50 % von 980/36 Monate) abzuschreiben, bis er im Juni 2022 komplett abgeschrieben ist.
Re: Computer absetzen -> kein Arbeitszimmer im Jahr der Anschaffung
Ok, verstanden. D.h. ich schreibe ihn mit entsprechender Summe im Jahr 2020 ab und sollte das Finanzamt nachfragen, reicht der Nachweis aus 2019. Danke!