Deutschkurse und Studienkosten absetzen
Verfasst: 14. Jun 2021, 09:49
Hallo zusammen,
Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob).
Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die Deutschkurse aber aus dem Jahr 2019. Kann man diese noch rückwirkend einreichen?
Für die Person B muss ja eine eigene Anlage N ausgefüllt werden richtig?
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig?
Gehört ein Tablet, denn Sie zum Studieren nutzt auch zu den Werbungskosten dazu, wenn ja, gebe ich dann einfach die Hälfte der Kosten bei den Werbungskosten an und lege für alles die Rechnungen bei?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob).
Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die Deutschkurse aber aus dem Jahr 2019. Kann man diese noch rückwirkend einreichen?
Für die Person B muss ja eine eigene Anlage N ausgefüllt werden richtig?
Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig?
Gehört ein Tablet, denn Sie zum Studieren nutzt auch zu den Werbungskosten dazu, wenn ja, gebe ich dann einfach die Hälfte der Kosten bei den Werbungskosten an und lege für alles die Rechnungen bei?
Vielen Dank schonmal im Voraus