Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Person PR
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Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von Person PR »

Hallo zusammen,

Person A und Person B sind verheiratet (Zusammenveranlagung). Person A hat ein Vollzeiteinkommen und Person B hat kein Einkommen (auch keine 450€ Minijob).

Kann die Person B Ihre Studienkosten bzw. Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? Studienkosten sind aus dem Jahr 2020, die Deutschkurse aber aus dem Jahr 2019. Kann man diese noch rückwirkend einreichen?

Für die Person B muss ja eine eigene Anlage N ausgefüllt werden richtig?

Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig?

Gehört ein Tablet, denn Sie zum Studieren nutzt auch zu den Werbungskosten dazu, wenn ja, gebe ich dann einfach die Hälfte der Kosten bei den Werbungskosten an und lege für alles die Rechnungen bei?

Vielen Dank schonmal im Voraus
muemmel
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, ob es die Erstausbildung von Person B ist.
Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich.
Person PR
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Registriert: 13. Jun 2021, 17:40

Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von Person PR »

muemmel hat geschrieben: 14. Jun 2021, 14:06 Und die Studienkosten und der ganze Kram wird als Werbungskosten eingetragen auch richtig? Vielleicht, vielleicht auch nicht - das hängt davon ab, ob es die Erstausbildung von Person B ist.
Ihre Deutschkurse von der Steuer absetzen? In der Regel ist das nicht möglich.
Erstausbildung bzw. Erststudium in Deutschland ja, aber in Russland hat Sie schonmal studiert.
muemmel
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von muemmel »

aber in Russland hat Sie schonmal studiert. Und dieses Studium auch abgeschlossen?
Person PR
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von Person PR »

muemmel hat geschrieben: 14. Jun 2021, 18:30 aber in Russland hat Sie schonmal studiert. Und dieses Studium auch abgeschlossen?
Ja mit einem Diplom (hier in Deutschland ist es ja ein Bachelor)
muemmel
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von muemmel »

Okay - dann sind es tatsächlich Werbungskosten und diese gehören in die Anlage N. Auch das Tablet, nach Abzug eines Anteils für Eigennutzung (50 % werden da üblicherweise angesetzt), kann entsprechend abgesetzt werden.
Person PR
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Re: Deutschkurse und Studienkosten absetzen

Beitrag von Person PR »

muemmel hat geschrieben: 15. Jun 2021, 13:43 Okay - dann sind es tatsächlich Werbungskosten und diese gehören in die Anlage N. Auch das Tablet, nach Abzug eines Anteils für Eigennutzung (50 % werden da üblicherweise angesetzt), kann entsprechend abgesetzt werden.
Vielen Dank für die Information. Sie haben mir sehr geholfen. :)
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