Kfw Zuschuss
Verfasst: 9. Mai 2021, 09:36
Guten Morgen, ich habe eine Frage zur steuerlichen Angabe eines Kfw Zuschusses. Folgender Sachverhalt:
Unser Kfw Zuschuss wurde 2020 beantragt. Die Maßnahme wurde 2020 ca. zur Hälfte fertiggestellt. Die vollständige Fertigstellung steht im Sommer 2021 aus. Da werden dann die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
1. Frage: Kann ich die Handwerkerleistungen für 2020 trotzdem ansetzen und in 2021 die Handwerkerleistungen mit dem Kfw Zuschuss verrechnen, wenn ich das Geld dann auch im gleichen Veranlagungsjahr erhalten habe?
2. Frage: ziehe ich den Kfw Zuschuss einfach von dem Rechnungsbetrag ab oder kann ich die Rechnungen gar nicht ansetzen also auch nicht in 2020 (was ich leider schon getan habe)
Vielen Dank!!!!!!!
Unser Kfw Zuschuss wurde 2020 beantragt. Die Maßnahme wurde 2020 ca. zur Hälfte fertiggestellt. Die vollständige Fertigstellung steht im Sommer 2021 aus. Da werden dann die Rechnungen eingereicht und der Zuschuss ausgezahlt.
1. Frage: Kann ich die Handwerkerleistungen für 2020 trotzdem ansetzen und in 2021 die Handwerkerleistungen mit dem Kfw Zuschuss verrechnen, wenn ich das Geld dann auch im gleichen Veranlagungsjahr erhalten habe?
2. Frage: ziehe ich den Kfw Zuschuss einfach von dem Rechnungsbetrag ab oder kann ich die Rechnungen gar nicht ansetzen also auch nicht in 2020 (was ich leider schon getan habe)
Vielen Dank!!!!!!!