Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung
Verfasst: 2. Mai 2021, 21:02
Hallo liebe Community,
leider konnte ich in den einzelnen Beiträgen keinen identischen Sachverhalt finden.
Ich bin bei einem Arbeitgeber mit meiner Hauptbeschäftigung regulär angestellt (Büro). Hierfür setze ich in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale entsprechend der aufgesuchten Tage an. Seit Anfang des Jahres bin ich bei demselben Arbeitgeber mit einer Nebenbeschäftigung angestellt (Werkfeuerwehr). Hierfür erhalte ich eine Tätigkeitszuschlag der mit dem regulären Gehalt versteuert und ausgezahlt wird.
Darüberhinaus gibt es für jeden Einsatz außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung eine Bezahlung nach Aufwand (Stundenlohn, ab Alarmierung).
Dies Betrag wird im folgenden Monat, wie der Tätigkeitszuschlag mit dem regulären Gehalt versteuert und ausbezahlt.
Meine Frage zielt auf die Einsätze (Alarmierungen) ab und ob hierfür bei diesem Konstrukt die Entfernungspauschale für die Nebentätigkeit (selbe Arbeitsstätte) angesetzt werden darf? Seit Jahresbeginn sind bereits 8 Alarmierungen erfolgt (wie erwähnt außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung, also in der Freizeit).
Ich weiß, dass ich bei freiwilligen Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung wie z.B. Mittagspause keine Möglichkeit habe dies anzusetzen, aber hier habe ich meine Arbeit beendet und bin zu Hause. Kommt eine Alarmierung beginnt meine andere Arbeit nur bei demselben Arbeitgeber.
Vielen Dank und liebe Grüße
leider konnte ich in den einzelnen Beiträgen keinen identischen Sachverhalt finden.
Ich bin bei einem Arbeitgeber mit meiner Hauptbeschäftigung regulär angestellt (Büro). Hierfür setze ich in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale entsprechend der aufgesuchten Tage an. Seit Anfang des Jahres bin ich bei demselben Arbeitgeber mit einer Nebenbeschäftigung angestellt (Werkfeuerwehr). Hierfür erhalte ich eine Tätigkeitszuschlag der mit dem regulären Gehalt versteuert und ausgezahlt wird.
Darüberhinaus gibt es für jeden Einsatz außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung eine Bezahlung nach Aufwand (Stundenlohn, ab Alarmierung).
Dies Betrag wird im folgenden Monat, wie der Tätigkeitszuschlag mit dem regulären Gehalt versteuert und ausbezahlt.
Meine Frage zielt auf die Einsätze (Alarmierungen) ab und ob hierfür bei diesem Konstrukt die Entfernungspauschale für die Nebentätigkeit (selbe Arbeitsstätte) angesetzt werden darf? Seit Jahresbeginn sind bereits 8 Alarmierungen erfolgt (wie erwähnt außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung, also in der Freizeit).
Ich weiß, dass ich bei freiwilligen Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung wie z.B. Mittagspause keine Möglichkeit habe dies anzusetzen, aber hier habe ich meine Arbeit beendet und bin zu Hause. Kommt eine Alarmierung beginnt meine andere Arbeit nur bei demselben Arbeitgeber.
Vielen Dank und liebe Grüße