Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Novakoda
Beiträge: 2
Registriert: 30. Apr 2021, 21:18

Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung

Beitrag von Novakoda »

Hallo liebe Community,

leider konnte ich in den einzelnen Beiträgen keinen identischen Sachverhalt finden.

Ich bin bei einem Arbeitgeber mit meiner Hauptbeschäftigung regulär angestellt (Büro). Hierfür setze ich in der Einkommensteuererklärung die Entfernungspauschale entsprechend der aufgesuchten Tage an. Seit Anfang des Jahres bin ich bei demselben Arbeitgeber mit einer Nebenbeschäftigung angestellt (Werkfeuerwehr). Hierfür erhalte ich eine Tätigkeitszuschlag der mit dem regulären Gehalt versteuert und ausgezahlt wird.
Darüberhinaus gibt es für jeden Einsatz außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung eine Bezahlung nach Aufwand (Stundenlohn, ab Alarmierung).
Dies Betrag wird im folgenden Monat, wie der Tätigkeitszuschlag mit dem regulären Gehalt versteuert und ausbezahlt.
Meine Frage zielt auf die Einsätze (Alarmierungen) ab und ob hierfür bei diesem Konstrukt die Entfernungspauschale für die Nebentätigkeit (selbe Arbeitsstätte) angesetzt werden darf? Seit Jahresbeginn sind bereits 8 Alarmierungen erfolgt (wie erwähnt außerhalb der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung, also in der Freizeit).

Ich weiß, dass ich bei freiwilligen Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung wie z.B. Mittagspause keine Möglichkeit habe dies anzusetzen, aber hier habe ich meine Arbeit beendet und bin zu Hause. Kommt eine Alarmierung beginnt meine andere Arbeit nur bei demselben Arbeitgeber.

Vielen Dank und liebe Grüße
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,

die Entfernungspauschale gibt es grundsätzlich nur einmal pro Tag und Arbeitgeber.

Das betrifft auch Personen, die ihren Arbeitsplatz regulär mehrmals am Tag aufsuchen.
also in der Freizeit
Wohl kaum, du wirst doch dafür bezahlt.

Stefan
Novakoda
Beiträge: 2
Registriert: 30. Apr 2021, 21:18

Re: Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung

Beitrag von Novakoda »

Hallo Stefan,

danke für schnelle Rückmeldung. Demnach läuft es egal in welche Konstellation auf dasselbe raus.
Ist der Arbeitgeber (Tätigkeitsstätte) derselbe ist es egal wie man angestellt ist und bekommt immer nur einmal die Entfernungspauschale.

Schade, ich hatte gehofft bei einer klaren Trennung der Beschäftigungen wäre es evtl. ein Unterschied.

Bezüglich der Freizeit ist es schon korrekt was ich geschrieben habe. Solange ich keine Alarmierung habe und die Arbeitszeit meiner Hauptbeschäftigung rum ist, habe ich Freizeit. Ich werde Bezahlt sofern ich alarmiert werde und meine Nebentätigkeit aufnehme. Mache ich das nicht, bekomme ich keine Geld.

Liebe Grüße
Dirk
reckoner
Beiträge: 1020
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Entfernungspauschale für Haupt- und Nebenbeschäftigung

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Schade, ich hatte gehofft bei einer klaren Trennung der Beschäftigungen wäre es evtl. ein Unterschied.
Ein Arbeitgeber kann (oder besser darf) einen Mitarbeiter nicht mehrfach beschäftigen (sonst hätte wahrscheinlich jeder Zweite noch einen Minijob mit irgendwelchen Sonderarbeiten). In meiner Firma hatten wir früher mal genau das Problem, als auch die normalen Mitarbeiter Heimarbeit auf 450-Euro-Basis haben wollte (das ist nicht zulässig).
Ergo kann es gar keine klare Trennung geben.
Bezüglich der Freizeit ist es schon korrekt was ich geschrieben habe.
Ja, klar, hatte ich auch so verstanden.
Ich wollte eher darauf hindeuten, dass die Bezahlung auch angemessen sein sollte, und das bedeutet in einem solchen Fall, dass der Arbeitgeber indirekt auch die Fahrtkosten mit bezahlen sollte indem er noch etwas oben drauf legt. Auch ein steuerfreier Zuschuss wäre denkbar.

Stefan
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