Ausländische Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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BastiaanR
Beiträge: 1
Registriert: 26. Apr 2021, 11:38

Ausländische Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

Beitrag von BastiaanR »

Hallo,

Meine Situation:
- Ich bin Niederländer und spreche wenig Deutsch (entschuldige Sie mich deshalb für eventuelle Sprechfehler), zumindest nicht ausreichend, um die deutschen Steuergesetze vollständig zu verstehen.
- Zwischen 08.2015 und 11.2019 habe ich einen MSc-Studium (Zweitstudium), mit monatliche Studiengebühren, in den Niederlanden gemacht.
- Seit 01.2020 arbeite und wohne ich in Deutschland, weshalb ich zum ersten Mal die deutsche Steuererklärung ausfülle.

Ich weiß, dass Kosten für Zweitstudium als Werbungskosten unter Anlage-N abgesetzt sollen werden. Mir ist jedoch nicht klar ob:

1) Ich alle (oder wegen der Verjährungsfrist die ab 01.2016) gemachte Kosten direkt in der Steuererklärung 2020 rückwirkend als Werbungskosten absetzen soll? Wahrscheinlich nicht korrekt aufgrund des Abflussprinzips

2) Ich alle Kosten indirekt mit einem Verlustvortrag in der Steuererklärung 2020 absetzen soll? In diesem Fall bin ich gespannt, wie ich einen Verlustvortrag fest zu stellen kann. Einfach durch rückwirkend die Steuererklärungen für 2016 bis 2019 aus zu füllen?

Hoffentlich kann mir jemand weiter helfen. Bei Bedarf kann ich auch mehr über meine Situation erklären.

Mit freundlichen Grüßen,
Bastiaan
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Ausländische Zweitstudium als Werbungskosten absetzen

Beitrag von Tom998 »

Wenn Sie vor dem 01.01.2020 nicht in DE unbeschränkt steuerpflichtig waren (Wohnsitz in DE), können Sie mit den Verlusten aus NL vor dem 01.01.2020 in DE nichts anfangen.
Punkt 1 scheidet wegen Abflussprinzip aus.
Punkt 2 geht ins Leere, da Sie vor dem 01.01.2020 nur in NL steuepflichtig waren. Diese Verluste können Sie ggf. verwenden, falls Sie wieder in NL steuerpflichtig werden, falls es dort eine vergleichbare Regelung wie den § 10d EStG gibt. Hier in DE können Sie sich die NL-Verlustfeststellung höchstens zur Dekoration an die Wand hängen.
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