Hallo,
ich haben folgenden Fall: Ich bin in Festanstellung und wurde - wie so viele - in 2020 von meinem Arbeitgeber schriftlich angewiesen, vorwiegend von zu Hause zu arbeiten. Ich kann also die Homeoffice-Pauschale ansetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 600,- €.
Nun bin ich nebenher auch noch freiberuflich tätig und nutze für diese Tätigkeit ein Arbeitszimmer. Prinzipiell kann ich entweder nur das Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale anwenden. Ist die ein aber vielleicht ein zulässiger Sonderfall: Als Angestellter die HO-Pauschale ansetzen und in der Nebentätigkeit das Arbeitszimmer?
Danke und viele Grüße
Batschi