Fahrtkosten für unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums versteuern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Fragesteller123
Beiträge: 2
Registriert: 18. Apr 2021, 17:51

Fahrtkosten für unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums versteuern

Beitrag von Fragesteller123 »



Hallo zusammen,



ich bin neu hier und hoffe, mir kann mit meinem Anliegen geholfen werden. Da ich ein Steuerneuling bin, bitte ich von Vornherein um Nachsicht, falls ich mich nicht so gewitzt anstelle wie die alten Hasen unter Euch :-)


Ich studiere Lehramt im Master in Schleswig-Holstein (es handelt sich um mein zweites Studium, insofern dürfte es eher unter "Fortbildung" laufen, soviel meine ich verstanden zu haben) und habe im Januar/Februar/März 2020, kurz vor dem Corona-Ausbruch, mein laut Studienordnung vorgeschriebenes achtwöchiges Schulpraktikum absolviert. Da die mir zugeloste Schule in einer 72km von meinem Wohnort entfernt liegenden Stadt B liegt und eine Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln täglich insgesamt rund vier Stunden reine Fahrtzeit bedeutet hätte, musste ich täglich mit dem eigenen Pkw pendeln. Für die entsprechenden Spritkosten konnte ich beim Zentrum für Lehrerbildung, welches die gesamte Praktikums-Sparte an meiner Uni leitet, einen Antrag einreichen, welcher ans Land weitergeleitet wurde. Im Mai letzten Jahres wurde mir entsprechend einer Berechnungsschlüssels die gefahrenen Strecken mit 0,20€/km aus der Landeskasse des Finanzministeriums mittels einer Fahrtkostenpauschale erstattet.


Abgesehen von den acht Wochen Praktikum in der Stadt B, welche für mich Vollzeit (wenn auch unbezahlt) waren, arbeite ich neben dem Studium normalerweise noch an einer anderen Schule in meiner Stadt A im Schnitt 3 Tage die Woche für 2-3Std pro Tag auf Honorarbasis und erhalte hierfür eine Übungsleiterpauschale. Nun sitze ich an meiner Steuererklärung (ich mache diese mit dem WiSo-Programm) und komme nicht weiter.

Ich kann im Abschnitt Werbungskosten eine Entfernungspauschale zur ersten Tätigkeitsstelle eingeben. Hierfür könnte ich entweder den dauerhaften Honorarjob das Praktikum auswählen (ich vermute, es sollte der dauerhafte und bis zum heutigen Tag andauernde Honorjob in Stadt A ausgewählt werden).

Da das Praktikum und der Honorarjob nichts miteinander zu tun haben (das eine ist mein Brötchengeber, das andere war ein unbezahltes Pflichtpraktikum an einer vollkommen anderen Schule), haben sie nicht denselben Arbeitgeber.

Ich suche nun eine Option in Richtung "zweite Tätigkeitsstelle", leider finde ich sie nicht. Deshalb habe ich vorläufig alles unter "erster Tätigkeitsstelle" aufgelistet (Anfang bis Ende Januar Honorarjob,, Ende Januar bis Mitte/Ende März Praktikum, nach coronabedingter Pause ohne Präsenzunterricht von Mitte August bis Mitte Dezember Honorarjob).

Wenn ich die dreistellige Erstattung des FinMin bei "Erstattung der Fahrtkosten" für das Praktikum in der Stadt B einsetze, gleicht dieser Betrag auch sämtliche gefahrenen Kilometer für den Honorarjob in Stadt A aus und setzt die Zahl bei "Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale)" auf null. Dies kommt mir falsch vor, da ich mir schwer vorstellen kann, dass die Praktikumserstattung dafür gedacht ist, auch meine Honorarjob-Kilometer komplett auszugleichen (wofür weder früher noch jetzt eine Erstattung bekommen habe, schließlich fahre ich diese Strecken seit Jahren mit dem Rad).


1.) Gibt es die Möglichkeit, Honorarjob und Praktikum in der Buhl-Software fest zu trennen und unabhängig laufen zu lassen, so dass die eine Erstattung nur die Praktikums-Kilometer ausgleicht (für die sie gedacht ist), nicht aber die Honorarjob-Kilometer?

2.) Liege ich mit meiner Vermutung falsch und habe etwas komplett übersehen? WiSo gibt mir den Hinweis, dass bei "Erstattung von Fahrtkosten/ übrige Erstattungen und steuerfreie Zuflüsse" die Erstattungen eingetragen werden müssen, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Da es für die Praktikumszeit (da unbezahlt) natürlich keine Lohnsteuerbescheinigung gibt, dürfte dies das richtige Feld für besagte Erstattung der Landeskasse sein. Liege ich hiermit richtig?


Dass sich beides trennen lassen müsste, folgere ich auch daraus, dass ich während des Praktikums weit über 8 Stunden täglich aus dem Haus war und daher die Verpflegungspauschale von 14€ pro Tag für die Dauer des Praktikums greift, welche sich auch anstandslos eintragen lässt.



Ich wäre sehr dankbar, wenn mir diesbezüglich jemand weiterhelfen könnte! :-)



Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten für unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums versteuern

Beitrag von muemmel »

und erhalte hierfür eine Übungsleiterpauschale. Und Ihre Fahrtkosten überschreiten die ÜLP (d. h, es sind mehr als 2.400 Euro)? Sonst dürfen Sie die nämlich gar nicht ansetzen (und bei Überschreitung dann halt auch nur das, was oberhalb der 2.400 Euro liegt).
Fragesteller123
Beiträge: 2
Registriert: 18. Apr 2021, 17:51

Re: Fahrtkosten für unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums versteuern

Beitrag von Fragesteller123 »

Erstmal danke für die fixe Antwort!

Mir war nicht bewusst, dass ich Fahrtkosten nur angeben darf, wenn sie höher sind, als meine ÜLP.
Letztere ist natürlich höher als meine Fahrtkosten. Andernfalls würde ich ja auch theoretisch durch die Arbeit und den Weg dahin Geld verlieren (oder habe ich hier etwas falsch verstanden?)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fahrtkosten für unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums versteuern

Beitrag von muemmel »

Mir war nicht bewusst, dass ich Fahrtkosten nur angeben darf, wenn sie höher sind, als meine ÜLP. Siehe hier: https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/steuerliche-beurteilung-von-nebentaetigkeiten-17-abzug-von-werbungskosten-und-betriebsausgaben_idesk_PI20354_HI2546229.html
Letztere ist natürlich höher als meine Fahrtkosten. Andernfalls würde ich ja auch theoretisch durch die Arbeit und den Weg dahin Geld verlieren (oder habe ich hier etwas falsch verstanden?) Irgendwie schon - schließlich können Einnahmen, die ÜLP unterliegen, auch höher sein als die eigentliche ÜLP. In dem Link ist das an einem Beispiel erläutert.
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