§165 AO - Selbst ändern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aspirin
Beiträge: 21
Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

§165 AO - Selbst ändern

Beitrag von Aspirin »

Ich habe mein Studium abgesetzt vor circa einem halben Jahr. Mein Steuerbescheid ist länger als 16 Wochen hier. Ich habe jedoch vergessen einige Kosten anzugeben.

In meinem Steuerbescheid steht nun, dass dieser nach § 165 hinsichtlich meiner Ausbildungskosten vorläufig ist. Kann nur das Finanzamt sich auf diesen nun beziehen, oder kann auch ich, solange das "offen" ist meine STudienkosten ändern.

DANKE
Anomanderrake27
Beiträge: 7
Registriert: 18. Mär 2021, 18:47

Re: §165 AO - Selbst ändern

Beitrag von Anomanderrake27 »

Der Steuerbescheid wird durch die Vorläufigkeit i. S. d. Paragraph 165 AO für beide Seiten offen gehalten. Somit können Sie ebenfalls eine Änderung des Steuerbescheids beantragen.
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