Hallo,
angenommen eine Firma hat 3 verschiedene Standorte. Ein Arbeitnehmer arbeitet nun z.B. 5 Monate eines Jahres in einem Büro am Standort A der Firma. Den Rest des Jahres in einem anderen Büro am Standort B der Firma.
Im Arbeitsvertrag steht: Als Arbeitsort wird: Standort A, Standort B, Standort C vereinbart. Je nachdem wo der Arbeitnehmer in nächster Zeit gebraucht wird, legt der Arbeitgeber dann immer mündlich die Arbeitsstätte fest und schickt den Arbeitnehmer dorthin.
Für die Berechnung der Werbungskosten stellt sich nun die Frage, was ist hier die erste Tätigkeitsstätte?
Sind beide Standorte bei der Berechnung der Fahrtkosten dann jeweils für den o.g. Zeitraum die erste Tätigkeitsstätte oder kann einer der beiden Standorte über Reisekosten abgerechnet werden? Oder ist das gar Einsatzwechseltätigkeit?
Vielen Dank für euere Meinungen und viele Grüße
thomail
Erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten
Re: Erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten
Es wäre besser gewesen, der AG hätte EINE eT bestimmt. Da er das nicht getan hat, ist es die Tätigkeitsstätte, die Ihrer Wohnung am nächsten liegt. Siehe hier: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/1989/was_ist_bei_mehreren_taetigkeitsstaetten_absetzbar
kann einer der beiden Standorte über Reisekosten abgerechnet werden? Ja.
kann einer der beiden Standorte über Reisekosten abgerechnet werden? Ja.
Re: Erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten
Hallo muemmel,
vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir in den Gedanken für das letzte Steuerjahr schonmal weiter.
Angenommen, es wurden in einem vorhergehenden Steuerjahr beide Standorte schonmal als erste Tätigkeitsstätte angegeben (was ja eigentl. für das gleiche Beschäftigungsverhältnis lt. EStG garnicht möglich ist) und das Finanzamt übernimmt das trotzdem so in der Berechnung, kann der Steuerbescheid dann nachträglich noch geändert werden? Auch wenn die 1 Monat Einspruchsfrist schon verstrichen ist?
Danke thomail
vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir in den Gedanken für das letzte Steuerjahr schonmal weiter.
Angenommen, es wurden in einem vorhergehenden Steuerjahr beide Standorte schonmal als erste Tätigkeitsstätte angegeben (was ja eigentl. für das gleiche Beschäftigungsverhältnis lt. EStG garnicht möglich ist) und das Finanzamt übernimmt das trotzdem so in der Berechnung, kann der Steuerbescheid dann nachträglich noch geändert werden? Auch wenn die 1 Monat Einspruchsfrist schon verstrichen ist?
Danke thomail
Re: Erste Tätigkeitsstätte und Reisekosten
und das Finanzamt übernimmt das trotzdem so in der Berechnung, kann der Steuerbescheid dann nachträglich noch geändert werden? Vermutlich nicht - die Abrechnung als Reisekosten ist ja günstiger für Sie. Es wäre also eine Änderung zu Ihren Gunsten, die i. d. R. nicht möglich ist.