Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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T_WOT
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Registriert: 24. Feb 2021, 11:14

Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit

Beitrag von T_WOT »

Hallo zusammen,

ich wende mich (mit meinem ersten Beitrag) an die Community, und zwar geht es um die Verrechnung von Werbungskosten, Verlustvorträgen bei mehreren Einkunftsarten unter Berücksichtigung des Freibetrags. Ich habe nichts für diesen Fall im Internet gefunden und hoffe daher, mit eurer sachkundigen Unterstützung nachfolgenden Fragestellenden einen Beitrag zu leisten. Folgender Sachverhalt:

Jahr 2018
Bruttolohn als Angestellter 9.500 € (im Herbst nach Studium begonnen)
Selbstständige Einkünfte: ca. 2.000 € als Yogalehrer

Abzüge:
Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Semesterbeitrag (Erststudium, also nur der Beitrag 2018), Arbeitsmittel Studium in Summe etwa 3.000 €, alles sauber dokumentiert

Soweit also folgende Rechnung:

Bruttoeinkommen zusammen: 9.500 € + 2.000 € = 11.500 €

Zu versteuerndes Brutto-Einkommen: 11.500 € - 3.000 € = 8.500 € < 9.000 € (Freibetrag)

Somit erhalte ich alle 2018 gezahlten Steuern zurück - soweit so gut.

Nun kommt folgender Sachverhalt dazu:

2018 habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer Ausbildungskosten – also Werbungskosten – von ca. 2.500 € gehabt und zusätzlich für eine geplante, aber 2018 noch nicht ausgeführte Selbstständigkeit in einem dritten Tätigkeitsfeld als Kleingewerbe Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1.200 € gehabt.

Da ich in beiden Tätigkeiten (Freiberufler und Kleingewerbe) erst ab 2021 nennenswerte Einkünfte erziele und Vorsteuer Sinn macht, melde ich auch beide Tätigkeiten erst jetzt separat an und verrechne die bisherigen Einkünfte jeweils für die Jahre mit der Steuererklärung als Einkünfte aus Selbstständigkeit.

Wie verhält sich das jetzt bzw. Verlustvortrag? Welche dieser Ausgaben kann ich wie geltend machen? Wie wird hier differenziert, wenn überhaupt?

Wenn ich mich unterhalb des Freibetrags bewege, kann ich dann diese Kosten als Verlustvortrag ins neue Jahr mitnehmen (d. h. verstehe ich das Verpuffen so richtig, das das nur zum Tragen kommt, wenn ich Auslagen aus dem Vorjahr ohne Einkünfte in ein Jahr unterhalb des Freibetrags nehme?)?

Wird differenziert zwischen Auslagen für Selbstständigkeit als Angestellter oder gar die einzelnen Berufsfelder? Kann ich also rechnen:

Verlustvortrag für 2019: 2.500 € + 1.200 € = 3.700 €. Wenn ja, kommen hier die 500 € die in 2018 bis zum Freibetrag fehlen, dazu?

Wird differenziert zw. den einzelnen Abzügen, oder zählt am Ende einfach die Summe?

Wenn ich meine Steuererklärung für 2018 abgegeben habe und diese bearbeitet wurde, kann ich die Auslagen nicht mehr für die Folgejahre geltend machen, auch wenn ich dann erst das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit anmelde, richtig?

Oder tritt der worst case ein, dass im Kalenderjahr alles unter dem Freibetrag egal ist und ich gar nichts für 2019 mitnehmen kann, weil ich nur 8.500 € - 3.700 € = 4.800 € versteuern müsste, und dann die Auslagen verfallen?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit

Beitrag von taxpert »

Ein Blick in das Gesetz erspart jahrelanges Studium sagt man immer!

Für all das was Sie schildern gilt das sogenannte Zu-/Abfluss-Prinzip des §11 EStG! Es liegt nicht bei Ihnen, wann Sie Kosten -oder auch Einnahmen- steuerlich geltend machen, sondern Einnahmen und Ausgaben sind ausschließlich im Jahr der Vereinnahmung bzw. Verausgabung anzusetzen!
T_WOT hat geschrieben: 2018 habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer Ausbildungskosten – also Werbungskosten – von ca. 2.500 € gehabt und zusätzlich für eine geplante, aber 2018 noch nicht ausgeführte Selbstständigkeit in einem dritten Tätigkeitsfeld als Kleingewerbe Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1.200 € gehabt.
Die Kosten der Berufausbildung "Yogalehrer" sind -da sie diese Tätigkeit ja selbständig ausüben- keine Werbungskosten sondern Betriebsausgaben. Sie mindern den Gewinn entsprechend, so dass aus der Tätigkeit als Yogalehrer 2018 wohl ein Verlust von 500 € entsteht, der mit den positiven Einkünften als Angestellter verrechnet wird.

Auch die Ausbildungskosten für das Kleingewerbe stellen Betriebsausgaben dar und müssen bereits 2018 erklärt werden, auch wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt daher wohl 7.800 €, das zu versteuernde Einkommen wohl etwa 4.800 €!

Da insgesamt kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte entsteht, kann man auch nichts im Rahmen eines Verlustvortrages in die folgenden Jahre übertragen!

Von daher können Sie alles außer Ihren letzten Satz vergessen!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

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T_WOT
Beiträge: 2
Registriert: 24. Feb 2021, 11:14

Re: Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit

Beitrag von T_WOT »

danke Ihnen für die schnelle Antwort. Frage nun, ob ich die Ausgaben dann rückwirkend als vorweggenommene Betriebskosten geltend machen kann, wenn die Ausbildungen/Fortbildungen noch nicht in 2018 beendet wurden. Kann da jemand was sagen?
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit

Beitrag von taxpert »

Grundsätzlich ja! Aber ...

Wenn diese Zahlungen ...
T_WOT hat geschrieben: 2018 habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer Ausbildungskosten – also Werbungskosten – von ca. 2.500 € gehabt und zusätzlich für eine geplante, aber 2018 noch nicht ausgeführte Selbstständigkeit in einem dritten Tätigkeitsfeld als Kleingewerbe Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1.200 € gehabt.
... tatsächlich in 2018 geleistet wurden, dann wirken sie sich steuerlich nicht aus! Es bleibt auch unter Berücksichtigung dieser Kosten bei einer Steuerfestsetzung von 0 € und einen Verlustvortrag von 0 €!

taxpert
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