Verlustvortrag und Freibetrag bei Angestellt und Selbstständigkeit
Verfasst: 24. Feb 2021, 13:33
Hallo zusammen,
ich wende mich (mit meinem ersten Beitrag) an die Community, und zwar geht es um die Verrechnung von Werbungskosten, Verlustvorträgen bei mehreren Einkunftsarten unter Berücksichtigung des Freibetrags. Ich habe nichts für diesen Fall im Internet gefunden und hoffe daher, mit eurer sachkundigen Unterstützung nachfolgenden Fragestellenden einen Beitrag zu leisten. Folgender Sachverhalt:
Jahr 2018
Bruttolohn als Angestellter 9.500 € (im Herbst nach Studium begonnen)
Selbstständige Einkünfte: ca. 2.000 € als Yogalehrer
Abzüge:
Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Semesterbeitrag (Erststudium, also nur der Beitrag 2018), Arbeitsmittel Studium in Summe etwa 3.000 €, alles sauber dokumentiert
Soweit also folgende Rechnung:
Bruttoeinkommen zusammen: 9.500 € + 2.000 € = 11.500 €
Zu versteuerndes Brutto-Einkommen: 11.500 € - 3.000 € = 8.500 € < 9.000 € (Freibetrag)
Somit erhalte ich alle 2018 gezahlten Steuern zurück - soweit so gut.
Nun kommt folgender Sachverhalt dazu:
2018 habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer Ausbildungskosten – also Werbungskosten – von ca. 2.500 € gehabt und zusätzlich für eine geplante, aber 2018 noch nicht ausgeführte Selbstständigkeit in einem dritten Tätigkeitsfeld als Kleingewerbe Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1.200 € gehabt.
Da ich in beiden Tätigkeiten (Freiberufler und Kleingewerbe) erst ab 2021 nennenswerte Einkünfte erziele und Vorsteuer Sinn macht, melde ich auch beide Tätigkeiten erst jetzt separat an und verrechne die bisherigen Einkünfte jeweils für die Jahre mit der Steuererklärung als Einkünfte aus Selbstständigkeit.
Wie verhält sich das jetzt bzw. Verlustvortrag? Welche dieser Ausgaben kann ich wie geltend machen? Wie wird hier differenziert, wenn überhaupt?
Wenn ich mich unterhalb des Freibetrags bewege, kann ich dann diese Kosten als Verlustvortrag ins neue Jahr mitnehmen (d. h. verstehe ich das Verpuffen so richtig, das das nur zum Tragen kommt, wenn ich Auslagen aus dem Vorjahr ohne Einkünfte in ein Jahr unterhalb des Freibetrags nehme?)?
Wird differenziert zwischen Auslagen für Selbstständigkeit als Angestellter oder gar die einzelnen Berufsfelder? Kann ich also rechnen:
Verlustvortrag für 2019: 2.500 € + 1.200 € = 3.700 €. Wenn ja, kommen hier die 500 € die in 2018 bis zum Freibetrag fehlen, dazu?
Wird differenziert zw. den einzelnen Abzügen, oder zählt am Ende einfach die Summe?
Wenn ich meine Steuererklärung für 2018 abgegeben habe und diese bearbeitet wurde, kann ich die Auslagen nicht mehr für die Folgejahre geltend machen, auch wenn ich dann erst das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit anmelde, richtig?
Oder tritt der worst case ein, dass im Kalenderjahr alles unter dem Freibetrag egal ist und ich gar nichts für 2019 mitnehmen kann, weil ich nur 8.500 € - 3.700 € = 4.800 € versteuern müsste, und dann die Auslagen verfallen?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!
ich wende mich (mit meinem ersten Beitrag) an die Community, und zwar geht es um die Verrechnung von Werbungskosten, Verlustvorträgen bei mehreren Einkunftsarten unter Berücksichtigung des Freibetrags. Ich habe nichts für diesen Fall im Internet gefunden und hoffe daher, mit eurer sachkundigen Unterstützung nachfolgenden Fragestellenden einen Beitrag zu leisten. Folgender Sachverhalt:
Jahr 2018
Bruttolohn als Angestellter 9.500 € (im Herbst nach Studium begonnen)
Selbstständige Einkünfte: ca. 2.000 € als Yogalehrer
Abzüge:
Versicherungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Semesterbeitrag (Erststudium, also nur der Beitrag 2018), Arbeitsmittel Studium in Summe etwa 3.000 €, alles sauber dokumentiert
Soweit also folgende Rechnung:
Bruttoeinkommen zusammen: 9.500 € + 2.000 € = 11.500 €
Zu versteuerndes Brutto-Einkommen: 11.500 € - 3.000 € = 8.500 € < 9.000 € (Freibetrag)
Somit erhalte ich alle 2018 gezahlten Steuern zurück - soweit so gut.
Nun kommt folgender Sachverhalt dazu:
2018 habe ich für meine freiberufliche Tätigkeit als Yogalehrer Ausbildungskosten – also Werbungskosten – von ca. 2.500 € gehabt und zusätzlich für eine geplante, aber 2018 noch nicht ausgeführte Selbstständigkeit in einem dritten Tätigkeitsfeld als Kleingewerbe Ausbildungskosten in Höhe von ca. 1.200 € gehabt.
Da ich in beiden Tätigkeiten (Freiberufler und Kleingewerbe) erst ab 2021 nennenswerte Einkünfte erziele und Vorsteuer Sinn macht, melde ich auch beide Tätigkeiten erst jetzt separat an und verrechne die bisherigen Einkünfte jeweils für die Jahre mit der Steuererklärung als Einkünfte aus Selbstständigkeit.
Wie verhält sich das jetzt bzw. Verlustvortrag? Welche dieser Ausgaben kann ich wie geltend machen? Wie wird hier differenziert, wenn überhaupt?
Wenn ich mich unterhalb des Freibetrags bewege, kann ich dann diese Kosten als Verlustvortrag ins neue Jahr mitnehmen (d. h. verstehe ich das Verpuffen so richtig, das das nur zum Tragen kommt, wenn ich Auslagen aus dem Vorjahr ohne Einkünfte in ein Jahr unterhalb des Freibetrags nehme?)?
Wird differenziert zwischen Auslagen für Selbstständigkeit als Angestellter oder gar die einzelnen Berufsfelder? Kann ich also rechnen:
Verlustvortrag für 2019: 2.500 € + 1.200 € = 3.700 €. Wenn ja, kommen hier die 500 € die in 2018 bis zum Freibetrag fehlen, dazu?
Wird differenziert zw. den einzelnen Abzügen, oder zählt am Ende einfach die Summe?
Wenn ich meine Steuererklärung für 2018 abgegeben habe und diese bearbeitet wurde, kann ich die Auslagen nicht mehr für die Folgejahre geltend machen, auch wenn ich dann erst das Gewerbe oder die freiberufliche Tätigkeit anmelde, richtig?
Oder tritt der worst case ein, dass im Kalenderjahr alles unter dem Freibetrag egal ist und ich gar nichts für 2019 mitnehmen kann, weil ich nur 8.500 € - 3.700 € = 4.800 € versteuern müsste, und dann die Auslagen verfallen?
Herzlichen Dank für eure Hilfe!