Verrechnung von Verlustvorträgen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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TT60
Beiträge: 2
Registriert: 24. Feb 2021, 09:28

Verrechnung von Verlustvorträgen

Beitrag von TT60 »

Servus zusammen!

Folgender Sachverhalt:

Ich habe für meine Werbungskosten während meines Zweitstudiums 2015-2018 einen Feststellungsbescheid über die Verluste bekommen.
Für das Folgejahr 2019 hatte ich aber bereits vorher schon einen Steuerbescheid bekommen (Ich weiß, es war evtl. chronologisch nicht so klug erst die Steuererklärung 2019 einzureichen).
Für das Jahr 2020 habe ich noch keine Erklärung abgegeben.

Ich bin 2020 umgezogen und habe zwei Steuernummern. Jetzt sagt mein Finanzamt 1, dass die Verluste mit 2019 verrechnet werden und Finanzamt 2 sagt, dass die Verluste erst mit der nächsten Steuererklärung 2020 berücksichtigt werden können. Stehe auf dem Schlauch..

Habe versucht im EStG danach zu suchen, aber als Laie fast unmöglich :lol: Wisst ihr vielleicht wonach es geregelt ist, ob ein bestehender Steuerbescheid durch einen solchen Verlustvortrag geändert wird oder eben nicht?

PS. Habe mich schon eingelesen im Forum und viel gelernt, werde hier von nun an mehr Zeit verbringen :)

Viele Grüße an alle
TT60
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Verrechnung von Verlustvorträgen

Beitrag von taxpert »

Der Feststellungsbescheid über den auf den 31.12.2018 festgestellten verbleibenden Verlustvortrag nach §10d Abs.4 EStG ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des §182 Abs.1 AO für die Festsetzung der ESt 2019. Soweit der Feststellungsbescheid geändert wird oder -wie hier- erstmalig ergeht, erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung nach §175 Abs.1 Nr.1 AO.

taxpert
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TT60
Beiträge: 2
Registriert: 24. Feb 2021, 09:28

Re: Verrechnung von Verlustvorträgen

Beitrag von TT60 »

Hi taxpert,

danke für deine Antwort!
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