Arbeitszimmer absetzen trotz "Entschädigung" der Firma

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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meythland
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Registriert: 24. Jan 2011, 14:43

Arbeitszimmer absetzen trotz "Entschädigung" der Firma

Beitrag von meythland »

Hallo liebe Steuergemeinde!

Ich bin angestellt als Vertriebsaußendienst bei einer GmbH in München. Ich arbeite aus meinem Heimbüro bei Aachen. In meinem Arbeitsvertrag steht meine Wohnungsanschrift als Arbeitsplatzanschrift. Ich habe kein Büro in der Firma. Ich fahre alle 6 bis 8 Wochen für ein bis zwei Tage nach München in die Firma. Ich bin etwa 3 Tage pro Woche unterwegs, die anderen beiden im Heimbüro.

Aber (falls das ein "aber" ist): Ich bekomme eine "Entschädigung" für das Heimbüro in meiner Wohnung. Meine Firma geht davon aus, daß ein Heimbüro etwa 10 m² groß ist und zahlt mir monatlich EUR 5,50 netto pro Quadratmeter als "Entschädigung" (sprich, einen gewissen Bruttobetrag, der sich nach meinen Steuern und Abgaben richtet, so daß EUR 55,00 netto monatlich herauskommen). Für diese Höhe hat meine Firma Deutschland in drei Kategorien an Quadratmeterpreisen nach Größe der nächstgrößten Stadt eingeteilt. Außerdem habe ich einmalig netto € 1200,00 erhalten zur Einrichtung des Büros.

Frage: Kann ich dieses Heimbüro als Werbungskosten absetzen, trotz einer "Entschädigung"? Kein Forum oder Zeitungsartikel hat mir diese Frage bisher beantwortet. Eine "Entschädigung" für ein Heimbüro scheint ziemlich einmalig zu sein. Und kann ich die tatsächliche Größe von 22 m² absetzen? In einer Ecke des Heimbüros steht eine ungenutzte Couch und in einer anderen hat meine Frau noch einen hin und wieder genutzten, kleinen Schreibtisch. Der Rest besteht aus einem großen Schreibtisch für mich sowie Schränken und Regalen.

Danke vorab für Eure Mühe.

Grüße
meythland
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