Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers in der eigenen Wohnung trotz Büro beim Arbeitgeber?
Verfasst: 19. Feb 2021, 12:44
Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers, auf welche ich bisher keine wirklich klare Antwort finden konnte:
Kann man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, obwohl seitens des Arbeitgebers bereits ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht?
Dabei gelten folgende Nebenbedingungen:
1. Unserer häusliches Arbeitszimmer wird ausschließlich durch meine Frau benutzt.
2. Sie benutzt es ausschließlich beruflich.
3. Das Arbeitszimmer erfüllt alle weiteren formalen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer (beispielsweise ist es ein abgeschlossener, durch Türen vom Rest der Wohnung abgetrennter Raum).
4. Obwohl ihr (wie gesagt) ihr Arbeitgeber im Unternehmen ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt hat, leistet sie dennoch fast 90 % ihrer Arbeitszeit von ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus ab, welches daher ja den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.
Eigentlich tendiere ich nach meinen bisherigen Recherchen zu einer negativen Antwort auf meine Frage, aber dann stolpere ich immer wieder über Formulierungen wie diese:
„Arbeitnehmer können ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.“
Und dann denke ich mir, o.k., da das Arbeitszimmer ganz klar den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit meiner Frau bildet, müsste sie es doch eigentlich ansetzen können, OBWOHL sie einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat (denn sonst würde in diesen Formulierungen doch nicht „oder“ stehen, sondern „und“).
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers, auf welche ich bisher keine wirklich klare Antwort finden konnte:
Kann man ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, obwohl seitens des Arbeitgebers bereits ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht?
Dabei gelten folgende Nebenbedingungen:
1. Unserer häusliches Arbeitszimmer wird ausschließlich durch meine Frau benutzt.
2. Sie benutzt es ausschließlich beruflich.
3. Das Arbeitszimmer erfüllt alle weiteren formalen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer (beispielsweise ist es ein abgeschlossener, durch Türen vom Rest der Wohnung abgetrennter Raum).
4. Obwohl ihr (wie gesagt) ihr Arbeitgeber im Unternehmen ein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt hat, leistet sie dennoch fast 90 % ihrer Arbeitszeit von ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus ab, welches daher ja den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit bildet.
Eigentlich tendiere ich nach meinen bisherigen Recherchen zu einer negativen Antwort auf meine Frage, aber dann stolpere ich immer wieder über Formulierungen wie diese:
„Arbeitnehmer können ein häusliches Arbeitszimmer absetzen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet.“
Und dann denke ich mir, o.k., da das Arbeitszimmer ganz klar den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit meiner Frau bildet, müsste sie es doch eigentlich ansetzen können, OBWOHL sie einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung hat (denn sonst würde in diesen Formulierungen doch nicht „oder“ stehen, sondern „und“).
Vielen Dank im Voraus!