Kosten für Techniker 2020 fällig, doch wegen Verzug erst 02/2021 bezahlt....wie in Steuerklärung angeben?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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hpoperator
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Registriert: 13. Feb 2021, 17:41

Kosten für Techniker 2020 fällig, doch wegen Verzug erst 02/2021 bezahlt....wie in Steuerklärung angeben?

Beitrag von hpoperator »

Hallo liebe Community,

kurze Frage....
Ich absolviere zur Zeit den berufsbegleitenden staatl. gepr. Maschinenbautechniker.
2019 wurden diese Lehrgangskosten von dem Arbeitgeber übernommen, in 2020 habe ich diesen aber gewechselt und muss seit April2020 nun selbst für die Kosten, welche zum Ende des Semsesters zu zahlen sind, aufkommen.
Hatte auch eine kleine Zahlungspause installiert von ca. 1-2 monaten in Anspruch genommen.

Nun wären die Kosten, wie im Zeit-und Kostenplan aufgeführt, im Dezember 2020 fällig gewesen. Muss eingestehen, dass ich mich nun im Zahlungsverzug befide und nun erst, nach der 2. Mahnung im Februar, die Lehrgangskosten für 2020 bezahle ( in summe knapp 530euro).
Da ich aber gerade an meiner Steuererklärung bin, stellt sich mir die Frage ob ich denn nun die Gebühren für 2020 angeben kann, oder eben nicht, da noch nicht von mir bezahlt.
Denn wenn sich das Finanzamt meldet und sagt, sie wollen diesbezüglich Nachweise sehen, gibt es zum einen den Nachweis in Form des Zeit- und Kostenplans, der aufführt, dass 2020 eben jene Gebühren fällig und zu zahlen sind und dann gibt es anders herum die Möglichkeit, dass sich das Finanzamt meldet und darauf beharrt, Ihnen doch bitte einen Kontoauszug zuzusenden, welcher aufzeigt, dass die Gebühren auch wiklich gezahlt wurden.
Das wurden sie ja NOCH nicht. Die Gebühren sind und bleiben aber trotzdem für 2020 fällig und deshalb weiß ich auch nicht, wie ich das richtig deklarieren und aufführen soll.
Fakt ist, ist schulde aktuell diesem Institut diesen Betrag, den ich auch, wie mit dem Institut vereinbart, am 20.02.2021 überweisen werde.
Die Gebühren für 2020 sind und bleiben doch die Gebühren für 2020....oder versteh ich da irgendetwas falsch? greift hier das Zuflussprinzip? Das macht doch die Sache umso schwiriger das ganze übersichtlich in der Steuererklärung aufzuführen!? Nutze ein Programm von BUHL dafür.

Liebe Grüße
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Kosten für Techniker 2020 fällig, doch wegen Verzug erst 02/2021 bezahlt....wie in Steuerklärung angeben?

Beitrag von Tom998 »

Die Gebühren für 2020 sind und bleiben doch die Gebühren für 2020....oder versteh ich da irgendetwas falsch?
Nein, Gebühren für 2020 sind tatsächlich Gebühren für 2020.
greift hier das Zuflussprinzip?
Sie meinen wohl Abflussprinzip? Natürlich greift das. Die Aufwendungen werden eben nicht nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, sondern nach dem Abflusszeitpunkt zeitlich zugeordnet. Also Steuererklärung 2021.
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